Ganz erstaunt blickt die zarte MIA in die Kamera, was wird jetzt passieren? Wie gerne würde die hübsche Junghündin ihr Leben genießen, doch dazu hat sie momentan keine Gelegenheit – sitzt sie doch in einer grauenhaften Tötungsstation und jeder Tag könnte ihr letzter sein! MIA wurde von Tierschützern entdeckt und für ein paar Fotos aus ihrem Gefängnis geholt. Wir hoffen sehr, dass sich für MIA das Blatt in letzter Sekunde zum Guten wendet und sie ein liebevolles Zuhause findet.
MIA ist eine freundliche, verträgliche Hundeseele – darf sie endlich die schönen Seiten des Lebens kennenlernen? Schöne Spaziergänge, Kuscheleinheiten, ein gemütliches Körbchen und gutes Futter – das alles wäre nach ihrem Geschmack!
Selbstverständlich müssen in ihrer künftigen Familie genügend Zeit, Geduld und Liebe vorhanden sein, um einem Tierschutzhund gerecht werden zu können.
Die Feinheiten des Hunde-ABCs muss MIA sicherlich noch lernen, vermutlich hatte sie bisher dazu keine Gelegenheit. Der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule würde ihr bestimmt viel Freude bereiten, dabei könnte sie auch weiterhin Sozialkontakte zu Artgenossen pflegen, mit ihnen spielen und unbeschwert über die Wiese flitzen.
Wer möchte MIA in die Arme schließen und ihr zeigen, wie wunderschön sich Willkommensein in einer liebevollen Familie anfühlt?
Ihre Vermittlerin Iris Lücke freut sich auf Ihre Anfrage unter 0163 376 94 98 oder per Email an i.luecke@casa-animale.de.
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die hier zu finden ist:
www.casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft
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MIA wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird MIA natürlich nicht abgegeben.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.