Der süße Collie ähnliche Mischling Kobi stammt aus dem griechischen Tierschutz und lebt seit Kurzem in Deutschland (Hannover). Nun sucht der freundliche Junghund sein endgültiges Zuhause: Einen liebevollen Platz, wo er dann wirklich für immer bleiben darf.
Das ist Kobi:
Geboren: 30.08.2024 (6 Monate)
Größe und Gewicht: ca. 48 cm, 14 kg
Topfit und startklar: gepflegt, gechipt, geimpft, entwurmt, tierärztlich untersucht, mit EU Tierpass
Kobi ist ein absolut freundlicher, verschmuster und verspielter Junghund, der sich schnell an neue Situationen gewöhnt. Er liebt alle Menschen, genießt Streicheleinheiten und freut sich über Besuch. Mit anderen Hunden ist er super verträglich und begegnet ihnen stets aufgeschlossen und spielbereit.
Das kann Kobi schon:
An Leine und Geschirr gewöhnt, er wartet beim Anlegen geduldig ab.
Gewöhnt an Stadtgeräusche und Verkehr, neugierig und entspannt, kaum schreckhaft
Stubenrein und kennt bereits "Sitz", "Platz", "Decke" und "Körbchen" (mit Leckerli klappts am besten).
Geduldig beim Tierarzt und lässt sich brav bürsten und Pfoten reinigen
Er ist rundum lieb und zeigt nie seine Zähne, jeder wird begeistert begrüßt.
Das möchte Kobi noch lernen:
Alleinbleiben fällt ihm manchmal noch schwer , er wartet am liebsten an der Tür auf seine Bezugsperson
Kinder kennt er, aber laute Geräusche können ihn noch etwas stressen, sodass er sich lieber zurückzieht. Daher wäre ein Zuhause ohne kleine Kinder ideal.
Für wen ist Kobi geeignet?
Wir können uns Kobi gut für aktive Familien mit älteren Kindern oder Jugendlichen vorstellen, und auch bei engagierten Hundeanfängern wäre er gut aufgehoben, vorausgesetzt, es besteht die Bereitschaft, ihm mit Geduld die Eingewöhnung zu erleichtern und eine Hundeschule zu besuchen.
Möchten Sie Kobi kennenlernen und ihm ein liebevolles Zuhause schenken? Dann melden Sie sich bitte schriftlich, gern per whatsapp, unter 01577 3614807.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.