ID-Nummer633096
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameBANDOLERO
RasseBodeguero Andaluz
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 6 Jahre
,
2 Monate
Farbetricolor
im Tierheim seit04.05.2025
letzte Aktualisierung04.05.2025
AufenthaltsortAusland
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Bandolero
Rasse: Bodeguero
Geschlecht: männlich
Geboren: ca. 03.2019
Endgröße: ca. 40 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt
Kinder: unbekannt
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien
Bandolero wurde gemeinsam mit seiner Schwester Bandolera in unserem spanischen Partnertierheim abgegeben. Dort waren die Geschwister von der neuen Umgebung zunächst völlig überfordert und suchten Schutz in ihrer Hütte. Doch schon nach kurzer Zeit taute Bandolero auf, zeigte sich neugierig und lebensfroh beim Gassigehen. Auch freut er sich inzwischen über Streicheleinheiten von ihm vertrauten Personen.
Bandolero ist ein sensibler, menschenbezogener Hund, der sich nach einem sicheren Zuhause sehnt. In einer ruhigen Umgebung mit verständnisvollen Menschen wird er schnell Vertrauen fassen und ein treuer Begleiter werden. Es wäre schön, wenn er zusammen mit seiner Schwester ausreisen dürfte, da er ihr viel Sicherheit gibt.
Badolero ist ein toller Hund, der sich nun auf die Suche nach seiner eigenen Familie macht. Sicherlich wird der sensible Rüde nach einem erneuten Wechsel seines Umfeldes einen Moment benötigen, um sich hierauf einzustellen, aber mit der Unterstützung seiner Menschen wird Bandolero dies schnell meistern und seinen Menschen ein treuer Freund und Begleiter werden.
Die Adoption eines Hundes aus dem Tierschutz bedeutet immer auch die Übernahme einer besonderen Verantwortung. Sie sind sich dieser Verantwortung bewusst und haben ernsthaftes Interesse an einer Adoption von Bandolero? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu der zuständigen Vermittlerin auf.
Kontakt:
Kerstin Neumann
SALVA Hundehilfe e. V.
Kontakt: kerstin.neumann@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.