Name: Copo
Rasse: Border Collie (Mischling)
Geschlecht: männlich
Geboren: 21.02.2022
Endgröße: 62 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt
Kinder: unbekannt
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien
Copo ist ein wunderschöner, dreijähriger Border Collie Mischling, der im Februar 2025 auf der Straße gefunden und ins Tierheim gebracht wurde. Dort zeigt er sich als absolut wunderbarer Hund.
Copo ist anhänglich, liebevoll und genießt jede Aufmerksamkeit seiner Menschen. Er sucht aktiv den Kontakt und zeigt eine hohe Lernbereitschaft - Copo begreift schnell und bringt eine solide Basis in Sachen Erziehung mit.
An der Leine kann Copo in der Nähe anderer Hunde noch etwas nervös sein, doch seine Pflegefamilie ist überzeugt, dass er mit Geduld, Training und Liebe weiter an Selbstvertrauen gewinnt und sich zu einem souveränen Hund entwickeln wird.
Die mangelnde Sicherheit mag bei Copo auch an dem Fehlen fester Bezugspersonen zur Orientierung liegen. Umso wichtiger, dass der liebe Kerl endlich in einem endgültigen Zuhause ankommen darf.
Border Collies sind sehr intelligente Hunde, die nicht nur schnell lernen, sondern für die mentale Auslastung und Kopfarbeit ebenso wichtig sind wie lange Spaziergänge und Bewegung. Gleichzeitig liegt dieser Rasse die Zusammenarbeit mit Menschen im Blut. Border Collies zeigen oft eine große Kooperationsbereitschaft und wollen gefallen. Auch deshalb sind verlässliche und feste Bezugspersonen für einen Hund wie Copo extrem wichtig.
Copo ist bereit für seine endgültige Familie - wer schenkt diesem treuen und liebevollen Hund die zweite Chance, die er so sehr verdient?
Wenn Sie ernsthaftes Interesse an einer Adoption von Copo haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu der zuständigen Vermittlerin der SALVA Hundehilfe auf.
Kontakt:
Birgit Honnef
SALVA- Hundehilfe e.V.
Mail: birgit.honnef@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.