ID-Nummer633031
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameDAISY
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
5 Monate
Farbebraun-weiß
im Tierheim seit30.03.2025
letzte Aktualisierung30.03.2025
AufenthaltsortAusland
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Daisy
Geschlecht: weiblich
Rasse: Mischling
geb: ca. 11/2022
Größe: ca. 60-65 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt
Kinder: unbekannt
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien (La Linea)
Diese wunderschöne Mischlingshündin kam im März 2025 ins spanische Tierheim. Daisy ist eine schüchterne Hündin mit einem großen Herzen. Sie braucht Zeit, um Vertrauen zu fassen, doch wenn sie merkt, dass man es gut mit ihr meint, beginnt sie aufzublühen. Ihr Blick wird weicher, ihr Körper entspannt sich – und nach und nach glaubt auch sie daran, dass die Welt gar nicht so schlecht ist. Artgenossen gegenüber zeigt sie sich freundlich. Im Umgang mit uns Zweibeinern zeigt sie sich noch vorsichtig und zurückhaltend aber auch sehr interessiert und nicht abweisend. Man sollte sich bewusst sein, wenn man einen Hund wie Daisy adoptiert, dass Vertrauensaufbauarbeit auf der Tagesordnung steht und Geduld, sowie positive Energie unabdingbar sind.
Für unsere schwarze Schönheit wünschen wir uns Menschen, die ihr Zeit zum Ankommen geben, behutsam das Hunde 1x1 beibringen, viel Geduld und Verständnis zeigen. Daisy benötigt Liebe, Aufmerksamkeit, lange Spaziergänge und abwechslungsreiche Aktivitäten, sowie eine konsequente und liebevolle Erziehung.
Wenn Sie sich bewusst sind was mit der Adoption eines Tierschutzhundes auf Sie zukommt und Sie sich in die Notnase verguckt haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu der zuständigen Vermittlerin der SALVA Hundehilfe auf.
Ansprechpartner: Saskia Hagedorn
Mail: saskia.hagedorn@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.