52 cm SH/ 12 kg
Tanja´s Geschichte:
Tanja, ein English Setter Mädchen, wurde entsorgt wie ein altes Werkzeug, das nicht mehr zu gebrauchen ist. Das ist das Schicksal der kleinen Tanja. Dabei ist sie jung, hat hoffentlich fast ihr ganzes Leben noch vor sich und wäre so glücklich, wenn sie am Leben ihrer Menschen teilhaben dürfte. Die traurige und gleichzeitig so freundliche Setterina wurde vermutlich von einem Jäger ausgesetzt und versteht nun die Welt nicht mehr. Obwohl sie in ihrem bisher kurzen Leben wahrscheinlich nie Liebe erfahren durfte, ist sie uns Menschen gegenüber sehr zugewandt und dankbar für jedes kleine Bisschen Aufmerksamkeit, das sie bekommen kann. Tanja ist nicht ängstlich, scheint aber bisher noch nicht allzu viel von der Welt zu kennengelernt zu haben. Sie wirkt auf uns wie ein Hund, der bisher die meiste Zeit in einem engen Zwinger verbringen musste. Sie ist verträglich mit anderen Hunden und auch mit Katzen, wie auf dem kurzen Video zu sehen ist.
Wie alle English Setter ist sie ein aktiver Hund, der viel Bewegung und auch Beschäftigung für den Kopf braucht, um glücklich zu sein. Auch wenn sie beim Jäger unerwünscht war, ist trotzdem damit zu rechnen, dass sie einen ausgeprägten Jagdtrieb hat.
Tanja hat so viel Liebe zu geben. Wer ist breit, diese Liebe zu erwidern und mit der süßen Maus die schönen Seiten des Lebens zu entdecken?(29.03.2025)
Wenn Sie sich für Tanja interessieren und ihr ein Leben voller Geborgenheit und Abenteuer geben möchten, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Gesina Schwalbe
E-Mail: g.schwalbe@stray-ev.de
Hier finden Sie Tanjas Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/huendinnen-hunde/tanja/
...und hier noch ein weiteres Video von Tanja und einer Katze:
https://youtu.be/91zSvcaskQI?si=K_0h9KE6GZ69PlT-
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.