ID-Nummer632696
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameCARTOUCHO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
7 Monate
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit27.03.2025
letzte Aktualisierung27.03.2025
AufenthaltsortAusland
Name: Cartoucho
Rasse: Mischling (Dackel?)
Geschlecht: männlich
Geboren: ca. 09.2021
Größe: ca. 35 cm
Kastriert: ja
andere Hunde: ja
Katzen: kann getestet werden
Kinder: ältere
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien
Cartoucho – freundlicher und aufgeweckter kleiner Hundemann
Cartoucho hatte großes Pech. Sein Herrchen starb und er wurde gemeinsam mit seinem Hundefreund Barbosa im Tierheim abgegeben. Die beiden haben nun nur noch sich und hängen sehr aneinander. Toll wäre, wenn sie gemeinsam ein neues Zuhause fänden, aber zumindest sollen sie gleichzeitig das Tierheim verlassen dürfen. Cartoucho könnte von der Optik her ein Dackel-Schnauzer oder Dackel-Terrier-Mischling sein jedenfalls ein Unikat. Er ist noch jung, hat eine handliche Größe und wird es bestimmt im neuen Umfeld schaffen, seine Vergangenheit hinter sich zu lassen und neu durchzustarten. Cartoucho liebt es zu kuscheln und er mag schöne Spaziergänge in der Natur. Das große Einmaleins für Haushunde wird er noch nicht vollständig kennen und deshalb wünschen wir ihm eine Familie, die Rücksicht auf die Vergangenheit eines Tierschutzhundes nimmt und nicht gleich alles auf einmal von ihm erwartet. Möchten Sie Cartoucho ein Zuhause anbieten – vielleicht sogar gemeinsam mit seinem Freund Barbosa? Melden Sie sich bei Cartouchos Vermittlerin.
Unsere Hunde werden nach Übersendung eines Fragebogens und einer positiven Vorkontrolle mit einem Schutzvertrag sowie gegen die Entrichtung einer Schutzgebühr vermittelt.
Die Hunde des SALVA Hundehilfe e. V. sind geimpft (grundimmunisiert) und entwurmt. Sie werden vor Ausreise auf Mittelmeerkrankheiten getestet (Ausnahme Welpen).
Kontakt:
Ansprechpartner: Christiane Johnen
015234296796
Mail: christiane.johnen@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.