ID-Nummer632342
Tierheim NameEin Herz für Streuner e.V.
RufnameFLASH
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 6 Monate
Farbeschwarz, weiße Brust
im Tierheim seit01.01.2025
letzte Aktualisierung25.03.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Flash ist zwar erst kurz in seiner aktuellen Familie, aber zeigt sich als toller Hund. Er ist super mit dem Ersthund verträglich und versteht sich auch gut mit den Katzen, läuft toll an der Leine und kann auch schon wenige Momente alleine bleiben. Anfangs ist er noch etwas schüchtern, aber sobald er Vertrauen gefasst hat, absolut aufgeschlossen und fröhlich. Aber er ist eher ein zarter, nicht aufdringlicher Welpe und kein Haudegen. Aktuell ist er vier Monate alt und wir einmal mittelgroß wird.
Seine aktuelle Familie sagt, dass der kleine Zuckerbubi ihr Herz gestohlen hat und einfach nur toll ist. Draußen ist er mutig, aber nicht draufgängerisch. Erkundigt neugierig alles was sich bewegt, schnüffelt viel und ist nicht wasserscheu. Mit anderen Hunden insgesamt super vertraglich und drinnen kommt er gut zur Ruhe. Einfach ein toller kleiner Racker!
Flash kennt vom Welpen 1×1 noch nichts und braucht hierbei jede Menge Unterstützung. Auch die Pubertät steht ihm in Kürze noch bevor – hier braucht er Menschen, die ihm mit sehr viel Liebe, Geduld, Verständnis und liebevoller Konsequenz begegnen und ihm das eine oder andere Missgeschick verzeihen. Während der Pubertät wird er sicherlich Grenzen testen und vielleicht schon gelernte Dinge wieder „vergessen“. Auch der Besuch einer positiv arbeitende Hundeschule wird Flash helfen diese Phase zu meistern und er wird sich zu einem wundervollen Begleiter fürs Leben entwickeln.
Flash ist geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht. Er besitzt einen EU-Heimtierausweis und wird nur nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt
Verliebt in Flash? Dann meld dich!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.