Name: PULCE
Rasse: Terrier-Pinscher Mischling
geboren: Ca. 01/2024
Geschlecht: Weiblich, kastriert
Schulterhöhe/Gewicht: Ca. 27cm/ ca. 5kg
Verträglichkeit: Hündinnen, Rüden und Katzen
Mittelmeercheck: erfolgt vor Ausreise
Charakter: Liebenswert, sonnig, anhänglich, brav
Aufenthaltsort: Italien, Sermoneta
Geschichte:
Pulce gehörte zu einer Gruppe von Hunden, die zu einem Bauernhof gehörten und sich dort unkontrolliert vermehrten. Viele der Hunde wurden beschlagnahmt und in ein Canile gebracht aber Pulce und einige andere der Bauernhofhunde rannten weg und versteckten sich um Umland. So wurde Pulces Bruder Wotan gefunden und von Giada mitgenommen und auch Pulce kam zu ihr und ließ sich einsammeln. Leider wurde Pulce vor einigen Monaten angefahren und dadurch, dass sie sich versteckt hat, konnte man ihr keine schnelle tierärztliche Versorgung zuteilwerden lassen. Das hintere, linke Bein belastet Pulce nicht bzw. dient nur als Standbein.
Was genau bei dem Unfall bei Pulce passiert ist, können wir jetzt noch nicht sagen aber wir werden sie dem Tierarzt vorstellen und dann berichten wir weiter. Wir werden unser Bestes geben, aber es kann auch sein, dass die Altverletzung nicht mehr bei ihr behoben werden kann.
Trotzdem suchen wir nun für die kleine, süße und liebenswerte Pulce ein zu Hause und vielleicht gibt es Menschen, die ihr auch eines geben würden. Egal ob Pulce drei oder vier Beine benutzt in ihrem Leben, sie verdient ein geliebtes Leben. Gott sei Dank ist sie klein und mit 5kg könnte man sie auch gut tragen. So hoffen wir nun auf eine Chance für Zwergin Pulce!
Bei Interesse wenden Sie sich gerne an die zuständige Ansprechpartnerin:
Britta Schulzeck
Mobil: 0171 6194363
Mail: jeanbritt@t-online.de
Www.tierschutzverein-fortuna-animali.com
Zur Übermittlung Ihrer Selbstauskunft klicken Sie bitte hier:
https://tierschutzverein-fortuna-animali-ev.petoffice.app/adopt/?pet=67e02c9961bd42631b674f1d
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.