ID-Nummer632037
Tierheim NameTierschutzverein Hoffnung für Tiere e.V.
RufnamePEGGY
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 8 Jahre
,
7 Monate
Farbedunkelbraun
im Tierheim seit15.02.2025
letzte Aktualisierung05.04.2025
AufenthaltsortTierheim
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Schulterhöhe: 50 cm
Gewicht: 30 kg
Die flauschige Hündin Peggy hat den Weg aus Polen zu uns gefunden. Aus Ihrer Vergangenheit wissen wir nicht sehr viel, nur dass sie bereits sechs Jahre in Polen vermittelt war. Leider war dies scheinbar kein liebevolles Zuhause, denn sie wurde mit den Worten, sie sei zu dick, wieder im Tierheim abgegeben. Peggy verstand die Welt nicht mehr, so haben wir sie zu uns geholt, um ihr endlich die Chance auf ein fürsorgliches und endgültiges Zuhause zu bieten.
Bei uns zeigt sich Peggy sehr sensibel. Uns Pflegerinnen gegenüber ist sie sehr entspannt, lässt alles mit sich machen und genießt die ein oder andere Streicheleinheit. Wir haben aber beobachtet, dass sie mit Männern in ihrem Revier so ihre Schwierigkeiten zu haben scheint. Steht ein Mann vor ihrem Gehege, macht sie deutlich, dass ihr das nicht geheuer ist und sie reagiert mit unsicherem Bellen. Außerhalb ihres Reviers ist Peggy recht entspannt. Auf dem Weg zum Tierarzt saß sie friedlich im Auto, in der Praxis war sie ebenfalls brav und geduldig.
Peggy ist verträglich mit Artgenossen, legt aber keinen Wert auf deren Anwesenheit. Außerdem ist sie tadellos stubenrein und scheint das laufen an der Leine zu kennen. Zur Schlafenszeit legt sie sich artig in ihr Körbchen und ist ruhig.
Wir wünschen uns für die liebe Hündin ein Zuhause, wo sie endlich ankommen kann und einfach nur geliebt wird. Haben sie den Platz, um Peggy ein ruhiges und sicheres Zuhause zu schenken?
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.