Zuni
geb. ca. 11.09.2024
ca. 25 cm
Geschlecht: weiblich
kastriert: ja
Rasse: Terrier Mischling
Hinweis: Herz- und Hautwurm Test steht noch aus, da zu jung
Zuni lebt noch im Tierheim (Allatbarat) in Ungarn, kann aber zeitnah nach Deutschland reisen.
Du interessierst dich für Zuni ?
Unter dem nachfolgenden Link wirst du direkt zur Anzeige auf unsere Homepage weitergeleitet:
https://www.pfotenhilfe-sauerland.de/zu-vermitteln/hunde-in-hu/junge-huendinnen-ungarn/item/zuni
Dort gelangst du auch mit dem „Anfrage Button“ rechts oben in der Anzeige, ohne Umwege direkt zu unserem Bewerbungsbogen.
Unsere Zuni wurde auf der Straße gefunden, über ihre Vorgeschichte ist leider nichts bekannt, aber das ist ihr egal, denn sie schaut nur nach vorne! Jetzt wartet sie in unserem Partnertierheim Allatbarat in Ungarn auf ihre Menschen.
Zuni ist einfach zum Dahinschmelzen – lieb, freundlich und mit einer ordentlichen Portion Niedlichkeit ausgestattet. In manchen Situationen zeigt sie sich noch etwas unsicher und zurückhaltend. Zuni freut sich, wenn man sich mit ihr einen Moment beschäftigt und auch Streicheleinheiten mag sie sehr. Mit unserer Zuni bekommst du eine sympathische Hündin an die Seite! Sie möchte noch einiges lernen: das Hunde-ABC, den Alltag mit ihrer neuen Familie und all die spannenden Dinge, die ein richtiges Hundeleben ausmachen. Sie ist verträglich mit anderen Hunden und bringt die besten Voraussetzungen für ein tolles Familienmitglied mit. Jetzt fehlt nur noch das passende Zuhause!
Wir suchen herzliche, aktive Menschen oder eine unternehmungslustige Familie, die Lust haben, mit Zuni durch dick und dünn zu gehen, sie zu fördern und gemeinsam jede Menge Abenteuer zu erleben. Wer gibt dieser tollen kleinen Hündin die Chance auf ein liebevolles Zuhause?
Zuni wartet – vielleicht genau auf dich!
Über einen Besuch auf unserer Homepage, würden wir uns freuen:
https://www.pfotenhilfe-sauerland.de/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.