Nilo ist ein 4 jähriger kastrierter Dobermann-Mischlingsrüde.
Ursprünglich wurde Nilo vor seinen ehemaligen Besitzern gerettet, die ihn misshandelten. Schnell wurde er in der Slowakei vermittelt, kam aber auch genauso schnell wieder zurück. Der Grund: er wurde von der dominanten Hündin immer wieder attackiert, und so fing auch Nilo an die ebenfalls dort lebende, unterwürfige Hündin im Rudel zu attackieren. In diesem Zuhause wurden ihm keine Regeln aufgezeigt und Nilo konnte dadurch seinen Platz im Rudel nicht finden.
Im Tierheim ist Nilo sehr freundlich, sozial und kommt mit anderen Hunden super zurecht, da ihm dort Grenzen gesetzt werden. Auch mit kleinen Hunden hat er entsprechend keinerlei Probleme.
Nilo ist leinenführig, stubenrein, ist aufgeschlossen auch gegenüber fremden Menschen und fährt gerne im Auto mit.
Sollte sich bereits ein Ersthund in der Familie befinden, so muss diese sehr erfahren sein, damit die oben genannte Problematik nicht erneut auftritt. Der Ersthund sollte Nilos Größe besitzen und nicht zu unterwürfig sein.
Aus diesem Grund wäre uns ein Einzelplatz mit Dobermann-Erfahrung lieber, da Nilo durch sein hohes Energielevel viel Aufmerksamkeit und Auslastung benötigt.
Nilo besitzt nur noch ein Auge, wie er das andere verloren hat, ist nicht bekannt. Er kommt aber damit bestens zurecht.
Darf Nilo endlich das Leben führen, das er verdient?
Weitere medizinische Informationen zum Hund liegen uns derzeit leider nicht vor. Eine Vollständigkeit der Angaben kann daher nicht garantiert werden. Sollten wir weitere Infos erhalten, werden diese umgehend im Text ergänzt.
Weitere Informationen und unseren unverbindlichen Adoptionsantrag finden sie unter:
https://www.hundepfoten-saarpfalz.de/detail.html?id=1477
Achtung bitte beachten:
Dieser Hund befindet sich derzeit noch in der Slowakei!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.