ID-Nummer631785
Tierheim NameMischlingsliebe e.V.
RufnameRAFFI
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 6 Monate
Farbebraun-weiß
im Tierheim seit07.03.2025
letzte Aktualisierung06.04.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
ruhig
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Raffi – wartet auf seine eigene Familie
Raffi wurde gemeinsam mit seinen 9 Geschwistern an einer Straße in Rumänien ausgesetzt. Zum Glück fand man die Hundebabys rechtzeitig und konnte sie in Sicherheit bringen. Seit Anfang März lebt Raffi auf einer Pflegestelle in 26817 Rhauderfehn und wartet hier auf sein Für-Immer-Zuhause.
Raffi ist noch etwas vorsichtig mit Menschen aber wenn man sich ihm vorsichtig nähert, kann man ihn streicheln und er kommt dann auch näher zum kuscheln. Er braucht einfach Zeit, um vertrauen zu fassen. So läuft er auch noch nicht so gut an der Leine und verhält sich beim Gassi Gehen noch etwas ängstlich. Auch die Stubenreinheit wird noch geübt. Vom Charakter her ist er eher ruhig und gemütlich. Mit den anderen Hunden der Familie versteht er sich sehr gut.
Es wird etwas Zeit benötigen, bis du Raffis Vertrauen gewonnen hast, aber dann wird er dir sicher ein treuer Begleiter werden. Wir wünschen uns für den hübschen Rüden ein ruhiges Zuhause. Kinder sollten mindestens im Teenager-Alter sein und ihm den Raum geben, den er benötigt, um sich sicher und geborgen zu fühlen.
Die wichtigsten Infos:
Raffi , männlich, Oktober 2024 geboren, wird ca. 50 cm groß werden, kommt aus Rumänien, gechipt, geimpft, gegen Zecken und Flöhe behandelt, hat ein Sicherheitsgeschirr und einen blauen EU-Pass.
Dies ist unsere Einschätzung des aktuellen Verhaltens auf der Pflegestelle, wie sich der Hund aber zeigen und entwickeln wird, können wir nicht voraussagen. Wir können keine Garantie für zukünftige Verhaltensweisen oder den Gesundheitszustand im restlichen Leben geben.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.