STROLCHI – Tierwald e. V.
Name: Strolchi
Chipnummer: 2301322
geboren: 02. Mai 2024
Geschlecht: männlich
Größe: ca. 60 cm
Rasse: Dogo Argentino Mischling - Listenhund nach Anlage 2
Gechipt: ja
Geimpft: ja
Kastriert/Sterilisiert: bei Abgabe ja
Aufenthaltsort: Tierheim Prijatelji/Kroatien
Strolchi ist von der Rasse her dem Dogo Argentino zuzuordnen und daher zählt er in den Bundesländern Bayern, Berlin. Brandenburg, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfale zu den Listenhunden. Daher sind Einfuhr und Vermittlung durch unseren Verein in diesem Fall nicht möglich.
Wenn Sie nun Interesse an Strolchi haben, dann müssten Sie ihn direkt in unserem Partnertierheim abholen. Die Kontaktdaten finden Sie etwas weiter unten. Dort werden Englisch und etwas Deutsch gesprochen.
Bitte bedenken Sie, dass für die Haltung und Einfuhr von Listenhunden gesetzliche Regeln und Vorschriften bestehen. Bitte erkundigen sie Sie zuerst bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung.
Leider haben wir von Strolchi noch keine Beschreibung und auch keine Verhaltensweisen. Wir wissen momentan nur, dass er aus einer Romasiedlung stammt.
Wir denken, dass wir die nächsten Tage eine korrekte Beschreibung von Strolchi erhalten und auch Auskünfte über die entsprechenden Verhaltensweisen.
Wir können dann auch weitere Fotos und vielleicht auch ein Video zur Verfügung stellen.
Wir berichten dann aktuell in unseren Portalen. Es lohnt sich also, öfters mal reinzuschauen.
Wie alle Hunde wünscht sich auch Strolchi eine eigene Familie, bei der er geliebt wird, die sich mit ihm beschäftigt und die mit ihm lernt und übt.
Strolchi sollte auf Grund seiner Rasse nicht im Tierheim vergessen werden.
Kontaktdaten:
Tierschutzverein "Prijatelji"
V. Nazora 56, Mihovljan
40000 Cakovec, Croatia,
Telefon: 00385 91 8988 004
info@prijatelji-zivotinja.org
Wir sprechen Englisch und etwas Deutsch
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.