ID-Nummer631555
Tierheim NameCasa Animale e.V.
RufnameZOYA
RasseDeutscher Schäferhund-Mix
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
4 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit17.03.2025
letzte Aktualisierung17.03.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Die hübsche ZOYA ist eine liebe, nette Hündin, die leider keinen guten Start ins Leben hatte. In einem Armenviertel geboren, musste sie sich auf der Straße durchschlagen – ein gefährliches Pflaster! Ständig auf der Suche nach etwas Futter und einem trockenen Schlafplatz wurde sie von Tierschützern entdeckt und zu Bea Jagosova in deren Shelter gebracht.
Endlich bekommt die ca. 50 cm große Hündin regelmäßige Mahlzeiten und ab und zu fallen auch ein paar Streicheleinheiten ab – leider viel zu selten. Das sollte sich für die reizende ZOYA schnell ändern, wie gerne hätte sie an der Seite „ihrer“ Menschen einen festen Platz und wäre geliebtes Familienmitglied. Dazu möchten wir ZOYA gerne verhelfen.
Rassebedingt hat ZOYA ein kluges Köpfchen, der Besuch einer absolut gewaltfrei arbeitenden Hundeschule würde ihr bestimmt riesigen Spaß bereiten. Dort könnte die verträgliche Hundeseele auch weiterhin Sozialkontakte zu Artgenossen pflegen und mit ihnen unbeschwert spielen und über die Wiese flitzen.
Wer hat Platz im Herzen und Heim für die tolle ZOYA? Ihre Vermittlerin Iris Lücke freut sich auf Ihre Anfrage unter 0163 376 94 98 oder per Email an i.luecke@casa-animale.de.
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die Sie hier finden:
www.casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft
(Link kopieren und in neuem Fenster einfügen).
ZOYA wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein SNAP-Test auf Mittelmeererkrankungen wird vor Ausreise durchgeführt und ist inklusive.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird ZOYA natürlich nicht abgegeben.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.