Name: Skye
Geschlecht: weiblich
Rasse: Bretone
Geboren: 21.01.2020
Größe: ca. 40 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: ja
Kinder: ja
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: 24803 Emkendorf
Skye – Eine Kämpferin auf der Suche nach ihrem Glück
Die zauberhafte Bretonenhündin Skye hat eine bewegte Vergangenheit hinter sich. Ursprünglich aus Bulgarien, musste sie dort eine schwere Zeit durchstehen und sich einer Mastektomie unterziehen. Ohne die Möglichkeit, sich artgerecht zu bewegen, kam sie übergewichtig, kurzatmig und mit einer Enddarmentzündung in Deutschland an. Doch Skye hat bewiesen, was für eine Kämpferin sie ist! Dank liebevoller Pflege hat sie bereits 3 Kilogramm abgenommen und ist gesundheitlich wieder stabil.
Jetzt fehlt ihr nur noch eins: ein liebevolles Zuhause, in dem sie in Ruhe ankommen darf. Skye ist eine neugierige und menschenbezogene Hündin, die die Welt an der Seite ihrer Menschen neu entdecken möchte. Sie läuft schon gut an der Leine und liebt gemeinsame Unternehmungen. Zwar muss sie noch einiges lernen, doch mit Geduld und Einfühlungsvermögen wird sie sich Schritt für Schritt in ihr neues Leben einfügen.
Skye könnte als Einzelhündin glücklich werden, aber auch mit einem souveränen Ersthund harmonieren. Bretonen sind aktive Hunde mit großem Bewegungsdrang – deshalb wünscht sich Skye ein ländliches Zuhause mit sicher eingezäuntem Grundstück, auf dem sie nach Herzenslust rennen und spielen kann.
Möchten Sie Skye die zweite Chance geben, die sie verdient? Dann melden Sie sich bei ihrer Vermittlerin – sie kann es kaum erwarten, ihr neues Leben mit Ihnen zu beginnen!
Unsere Hunde werden nach Übersendung eines Fragebogens und einer positiven Vorkontrolle mit einem Schutzvertrag sowie gegen die Entrichtung einer Schutzgebühr vermittelt.
Kontakt: Martina Henning, Tel. 0176 618 990 71 oder martina.henning@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.