Bonnie ist eine unserer Hofhunde, die vom "Horrorhof" gerettet wurde, einem schlimmen Animal Hording Fall in Rumänien. Bonnie fühlt sich in unserer Auffangstation sichtlich unwohl, daher wünschen wir uns, dass sie bald zu einer Pflegestelle oder zu ihrer Für-immer-Familie ausreisen darf.
Trotz ihrer Unsicherheit zeigt Bonnie sich auch immer wieder neugierig. Leckerchen nimmt sie bereits entgegen. Trotzdem wird es noch viel Einfühlungsvermögen brauchen, bis sie Menschen wirklich vertrauen kann. Sie versteht sich sehr gut mit Artgenossen, ob sie mit Katzen verträglich ist, können wir derzeit leider nicht testen.
Da sie in ihrem bisherigen Leben auf dem Horrorhof nur wenig kennengelernt hat, braucht sie eine ruhige und reizärmere Umgebung, in der sie sich öffnen und Vertrauen aufbauen kann. Geduldige und einfühlsame Menschen sind hier gefragt, um Bonnie auf ihrem Weg zu begleiten.
Das Hunde-Einmaleins muss sie noch lernen, doch mit liebevoller Anleitung und der richtigen Motivation wird sie diese Herausforderung sicher meistern.
Wer gibt Bonnie die Chance, ein warmes und fürsorgliches Zuhause zu finden, in dem sie sich sicher fühlen und langsam ankommen darf?
Geschlecht: weiblich, kastriert
Geboren ca. 2020
Größe: ca. 40 - 45 cm
Geimpft, gechipt und entwurmt
* WICHTIG: Bitte meldet euch nur, wenn ernsthaftes Interesse besteht und die Rahmenbedingungen geklärt sind.
Wer betreut den Hund, wenn es mal ohne Hund in den Urlaub geht? Ist das Leben des Hundes zu 100% abgesichert, sollten sich beruflich und/oder privat unerwartete Veränderungen ergeben? Was passiert im Falle einer Trennung?
Ein Hund ist wie ein Familienmitglied zu behandeln und muss für die nächsten 15 Jahre oder länger eingeplant werden. Es gibt weder einen Abgabegrund noch einen Plan B.
Wenn ihr all diese Fragen und Gedanken sicher beantworten und guten Gewissens abhaken könnt, freuen wir uns über Adoptionsanfragen, in denen ihr euch ausführlich vorstellt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.