Was für ein Hundeleben! Die freundliche, kuschelbedürftige TARA irrte mutterseelenallein umher, niemand hat sie vermisst oder nach ihr gesucht. Ob sie kaltherzig ausgesetzt und damit ihrem Schicksal überlassen wurde? Die engagierte Tierschützerin Bea Jagosova hat sich ihrer angenommen und die bildhübsche Hündin in ihrem Shelter in Filakovo aufgenommen. Hier zeigt sich die ca. 50 cm große TARA dem Menschen gegenüber aufgeschlossen und verspielt, auch mit ihren Artgenossen ist sie gut verträglich.
Leider bleibt dort nicht viel Zeit, um sich angemessen um das süße Fellgesicht zu kümmern. Die wenigen Momente der Aufmerksamkeit saugt sie dankbar auf. Wir hoffen, schnell ein tolles Zuhause für die tolle TARA zu finden.
Die junge TARA hat es mehr als verdient, endlich streichelnde Hände, schöne Spaziergänge und ein gemütliches Körbchen genießen zu dürfen!
Gerne möchte die schlaue TARA das Hunde 1x1 lernen, der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule würde ihr sicher gut gefallen. Dabei könnte sie auch weiterhin Sozialkontakte zu Artgenossen pflegen und mit ihnen unbeschwert spielen und über die Wiese flitzen.
Wer möchte sich mit diesem Schnuckelchen eine treue Begleiterin an die Seite holen? Sie würde so gerne für immer ankommen dürfen!
Ihre Vermittlerin Iris Lücke freut sich auf Ihre Anfrage unter 0163 376 94 98 oder per Email an i.luecke@casa-animale.de.
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die Sie hier finden:
www.casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft
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TARA wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein SNAP-Test auf Mittelmeererkrankungen wird vor Ausreise durchgeführt und ist inklusive.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird TARA natürlich nicht abgegeben.
Videos:
https://youtu.be/hb5BDC7uHkA
https://youtu.be/HKjiHpFeSqs
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.