Olli wurde zusammen mit Papa Aaron und Schwester Iris von einem Firmengelände gerettet. Dort waren sie in Gefahr von Hundefängern gefangen und in eine Tötungstation gebracht zu werden. Seit Oktober 2024 leben Olli, Aaron und Iris nun in der Auffangstation und sind bereit für in ein schönes Zuhause auszureisen.
Olli zeigt sich freundlich und tendenziell aufgeschlossen Menschen gegenüber. Von Natur aus ist er ein sanfter und ruhiger Begleiter, der neuen Situationen mit einer gewissen Zurückhaltung begegnet. Doch wie es für Herdenschutzhunde typisch ist, kann auch Olli zu einem gewissen Territorialverhalten neigen. Daher wünschen wir uns für ihn Menschen, die bereits Erfahrung mit Hunden haben und verstehen, wie sie einem Hund wie Olli Struktur und Sicherheit bieten können. Mit einer klaren, liebevollen Führung kann Olli sich voll entfalten und seiner Familie ein treuer und loyaler Begleiter sein.
Olli lässt sich anfassen und freut sich über liebevolle Zuwendung, braucht aber Menschen, die ihm die Zeit geben, sich in seinem eigenen Tempo zu öffnen. Stubenreinheit, Leinenführigkeit oder Grundkommandos kennt Olli bisher noch nicht.
Geboren ca. 01/2024
Größe: ca. 70 cm
Gewicht: ca. 30 kg
Rasse: Herdenschutzhund-Mischling
Geimpft, gechipt, kastriert und entwurmt
* WICHTIG: Bitte meldet euch nur, wenn ernsthaftes Interesse besteht und die Rahmenbedingungen geklärt sind.
Wer betreut den Hund, wenn es mal ohne Hund in den Urlaub geht? Ist das Leben des Hundes zu 100% abgesichert, sollten sich beruflich und/oder privat unerwartete Veränderungen ergeben? Was passiert im Falle einer Trennung?
Ein Hund ist wie ein Familienmitglied zu behandeln und muss für die nächsten 15 Jahre oder länger eingeplant werden. Es gibt weder einen Abgabegrund noch einen Plan B.
Wenn ihr all diese Fragen und Gedanken sicher beantworten und guten Gewissens abhaken könnt, freuen wir uns über Adoptionsanfragen, in denen ihr euch ausführlich vorstellt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.