ID-Nummer630945
Tierheim NameSpitz und Pawtners e.V.
RufnameHANNI
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
3 Monate
Farbegold-braun
im Tierheim seit12.03.2025
letzte Aktualisierung12.03.2025
AufenthaltsortAusland
Diese wunderschöne Hündin mit den bernsteinfarbenen Augen wurde in Rumänien auf der Straße aufgegriffen und hatte Glück: sie kam zu unserer Tierschützerin Anda in ein sicheres Foster. Hier wurde ihre kleine Bissverletzung behandelt und sie darf sich wieder satt fressen. Hanni zeigt sich bei Menschen sehr freundlich und lässt sich auch gerne kraulen, aber so richtig weiß sie noch nicht mit der neuen Situation umzugehen. Sie freut sich sehr, wenn jemand zu ihr geht, braucht aber einen Moment, bevor sie sich aus ihrer sicheren Hütte traut. Sobald ihr etwas komisch vorkommt, flüchtet sie auch direkt wieder dorthin. Eine Draufgängerin ist Hanni nicht, aber mit Geduld wird sie Vertrauen fassen und ihre Unsicherheit ablegen. Sie ist noch eine junge Hündin, die im Foster schon ein bisschen gelernt hat an der Leine zu laufen, aber in ihre Grunderziehung muss noch Zeit gesteckt werden, daher empfehlen wir den Besuch einer guten Hundeschule. Wir suchen für die sanfte Hanni ein ruhiges Zuhause, wir sehen sie nicht mitten in einer trubeligen Großstadt oder in einer Familie mit kleinen Kindern. Ältere Kinder ab ca. 10 Jahren wären möglich. Wenn du dir vorstellen kannst, die liebe Hündin bei dir aufzunehmen, dann fülle gerne das Bewerbungsformular für sie aus.
Du möchtest xxx adoptieren? Dann fülle einfach das Bewerbungsformular aus! Kopiere dazu einfach die folgende Zeile in deinen Browser und du gelangst zum Formular:
https://spitz-und-pawtners.de/adoption/adoption/
Du möchtest xxx eine Pflegestelle bieten? Dann fülle einfach das Bewerbungsformular aus! Kopiere dazu einfach die folgende Zeile in deinen Browser und du gelangst zum Formular:
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Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.