Ebba ist eine 11 jährige, kastrierte Labrador-Mischlingshündin.
Ebba wurde aus schlechten Verhältnissen gerettet. Sie musste in einem schmutzigen Käfig voller Exkremente leben. Wer weiß, wie lange.
Trotz dieser Vergangenheit zeigt sich Ebba als typischer Labrador: verkuschelt und unproblematisch im alltäglichen Umgang.
Ebba möchte gefallen und Freundschaften knüpfen. Menschen gegenüber ist Ebba sehr aufgeschlossen und gibt ihnen sofort ihre Pfote.
Sie fährt gerne Auto, läuft gut an der Leine und versucht ihren Platz stets sauber zu halten.
Mit anderen Hunden kommt Ebba gut zurecht und zeigt sich hier eher unterwürfig.
Als Ebba im Tierheim ankam, hatte sie extrem lange Krallen, mehrere Tumore am Bauch und Veränderungen an den Augenlidern. All das wurde operativ entfernt und korrigiert.
Ebbas Augenlider wurden erfolgreich operiert. Zeitgleich wurde ihr eine Milchleiste, aufgrund von Tumoren, entfernt. Leider befindet sich auch an der anderen Seite ein Tumor. Da sich zu wenig freie Haut an dieser Seite befand, wurde die Leiste noch nicht entfernt. Dies wird entweder einen Monat später in der Slowakei erfolgen oder sollte in Deutschland durchgeführt werden, wenn sie bereits jetzt schon adoptiert werden würde. Auch ist ihr Herz bereits etwas vergrößert.
Ein Katzentest konnte leider noch nicht erfolgen, da im Moment keine Katzen im Shelter leben.
Darf Ebba ihren Lebensabend bei Ihnen genießen?
Weitere medizinische Informationen zum Hund liegen uns derzeit leider nicht vor. Eine Vollständigkeit der Angaben kann daher nicht garantiert werden. Sollten wir weitere Infos erhalten, werden diese umgehend im Text ergänzt.
Ebba wird als Gnadenbrothund, zu einer Schutzgebühr von 100€, vermittelt, um der "alten Dame" noch eine Chance auf einen würdigen Lebensabend zu geben.
Weitere Informationen und unseren unverbindlichen Adoptionsantrag finden sie unter:
https://www.hundepfoten-saarpfalz.de/detail.html?id=1461
Achtung bitte beachten:
Dieser Hund befindet sich derzeit noch in der Slowakei!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.