ID-Nummer630170
Tierheim NameStray Einsame Vierbeiner e.V.
RufnameBONNIE
RassePointer
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 11 Monate
Farbeweiß-braun
im Tierheim seit08.03.2024
letzte Aktualisierung13.04.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
ausgewachsen ca. 50 cm SH/ 18 kg
Bonnies Geschichte:
Über Bonnies Vergangenheit wissen wir nicht viel. Offenbar war Bonnie irgendwann ihrer „Familie“ zuviel geworden und wurde „entsorgt“. Zunächst nahm die Gemeinde die Kleine auf, dann durfte sie im Furry-Tales-Shelter einziehen. Bonnie ist ein unbeschwertes kleines Hundemädchen, ihre Welt besteht aus Durchs-Shelter-Flitzen, Schlafen und Essen. Typisch Junghund eben. Damit Bonnie ihr sonniges Gemüt behält, suchen wir eine Familie für den Sonnenschein. Bonnie ist ein Pointer (Mix?) und sucht aktive Menschen, die ihr viele gemeinsame Abenteuer schenken.(08.03.2025)
07.04.2025: Unser kleines Pointer-Mädchen Bonnie wird langsam groß. Sie hat sich prächtig entwickelt, zu einem freundlichen, lustigen und verspielten jungen Hund, der es liebt, geknuddelt und gestreichelt zu werden. Alles, was ihr zu ihrem Glück noch fehlt, ist ein schönes Zuhause, mit ihren eigenen Menschen, von denen sie geliebt wird. Wenn sie dann auch noch ausreichend Auslauf und Beschäftigung für ihr kleines schlaues Köpfchen bekommt (was ein Jagdhund braucht, um ausgelastet zu sein), dann wäre ihr Glück wirklich perfekt!
Wenn Sie sich für die tolle Bonnie interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Gesina Schwalbe
E-Mail: g.schwalbe@stray-ev.de
Hier finden Sie Bonnies Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/hundekinder-und-teenies/bonnie/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.