ID-Nummer630166
Tierheim NameStray Einsame Vierbeiner e.V.
RufnameGINGERP
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
7 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit08.03.2025
letzte Aktualisierung06.04.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
52 cm SH/
Gingers Geschichte:
Die Tierschützerin schreibt „Als wir Ginger das erste Mal sahen, lief sie wie verloren ganz allein mitten auf der Straße. Wir waren auf dem Weg, ein anderes Tier zu retten, aber es war zu gefährlich, sie allein zu lassen. Die stark befahrene Straße stellte eine immense Gefahr dar, und ihre kleine Gestalt ließ uns keine andere Wahl, als ihr zu folgen. Sie hatte kein Vertrauen zu Menschen, was verständlich war. Nach einer Weile gelang es mir, sie unter einem Zaun einzufangen. Ich hob sie vorsichtig hoch und setzte sie in die Transportbox. Dieser Moment war der Anfang von Gingers neuem Leben. Mit viel Geduld und Liebe verwandelte sich die ängstliche Hündin in ein liebevolles, verschmustes Mädchen. Heute ist Ginger glücklich, spielt gerne und versteht sich blendend mit anderen Tieren. Sie geht brav an der Leine und verhält sich vorbildlich beim Tierarzt und im Auto. Es ist wie ein Wunder, wie viel Freude sie allen um sie herum gebracht hat.“(08.03.2025)
Wenn Sie sich für die tolle Ginger P interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Brigitte Meschkat
Mobil 0173 - 32 88 99 0
Email b.meschkat@stray-ev.de
Hier finden Sie Ginger Ps Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/huendinnen-hunde/ginger-p/
...und hier noch zwei weitere Videos der hübschen Hündin:
https://youtu.be/m9KRMjvJ88M?si=S0DdxtMrTXNbZ0bO
https://youtu.be/AKbu0qlF_gg?si=wBRQxKKg4vNV5nLN
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.