ID-Nummer630135
Tierheim NameStray Einsame Vierbeiner e.V.
RufnameREAMARIE
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
3 Monate
Farbeweiß-braun
im Tierheim seit05.03.2024
letzte Aktualisierung06.04.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
58 cm SH/ 25 kg
Rea Marie´s Geschichte:
Rea Marie und ihre Schwester Ruby Lee wurden im zarten Alter von nur zwei Monaten in der Nähe einer Müllhalde in Drama ausgesetzt. Als sie gefunden wurden, waren sie krank und hatten kaum noch Fell. Die Beiden litt unter Krätze, doch trotz der schwierigen Umstände waren sie sozial und ließen sich leicht fangen. Ihre Retter gaben ihnen die dringend benötigte Behandlung. Auch wenn sie in den ersten Monaten ihres Lebens diese schreckliche Erfahrung gemacht haben, sind sie nun zu wunderbaren Hunden herangewachsen(05.03.2025)
05.03.2025: Rea Marie lebt mit ihrer Schwester Ruby Lee auf einem Grundstück. Sie kennt die Grundkommandos und ist leinenführig, was Spaziergänge zu einem angenehmen Erlebnis macht. Rea liebt Umarmungen und Streicheleinheiten, die ihr ein Gefühl von Geborgenheit geben. Bei Männern ist sie hingegen sehr scheu und braucht etwas Zeit, um Vertrauen zu fassen. Mit anderen Hunden spielt sie gerne und zeigt sich sozial. Katzen wurden bisher nicht getestet, daher kann man nicht sagen, wie sie auf sie reagieren würde. Insgesamt ist Rea eine liebevolle und sanfte Seele, die ein liebevolles Zuhause sucht.
Wenn Sie sich für die liebevolle Rea Marie interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Brigitte Meschkat
Mobil 0173 - 32 88 99 0
Email b.meschkat@stray-ev.de
Hier finden Sie Rea Maries Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/huendinnen-hunde/rea-marie/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.