ID-Nummer630129
Tierheim NameStray Einsame Vierbeiner e.V.
RufnameRUBYLEE
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
3 Monate
Farbebeige
im Tierheim seit05.03.2025
letzte Aktualisierung10.04.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
57 cm SH/ 20 kg
Ruby Lee´s Geschichte:
Ruby Lee und ihre Schwester Rea Marie wurden im zarten Alter von nur zwei Monaten in der Nähe einer Müllhalde in Drama ausgesetzt. Als sie gefunden wurden, waren sie krank und hatten kaum noch Fell. Die Beiden litt unter Krätze, doch trotz der schwierigen Umstände waren sie sozial und ließen sich leicht fangen. Ihre Retter gaben ihnen die dringend benötigte Behandlung. Auch wenn sie in den ersten Monaten ihres Lebens diese schreckliche Erfahrung gemacht haben, sind sie nun zu wunderbaren Hunden herangewachsen(05.03.2025)
05.03.2025: Heute ist Ruby Lee zu einer wunderbaren Hündin herangewachsen. Sie lebt zusammen mit ihrer Schwester Rea auf einem Grundstück und genießt ihr neues Leben in vollen Zügen. Ruby ist eine gesellige Hündin, die Spaziergänge über alles liebt. An der Leine ist sie hervorragend und zeigt sich stets freundlich. Mit großer Freude begrüßt sie jeden Menschen, der ihr näherkommt, und springt ihnen oft direkt in die Arme. Ruby spielt gerne mit anderen Hunden und ist dabei sehr friedlich, wurde aber noch nicht mit Katzen getestet. Trotz ihrer schweren Vergangenheit zeigt sie jetzt, was für ein wunderbares Wesen in ihr steckt.
Wenn Sie sich für die zauberhafte Ruby Lee interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Brigitte Meschkat
Mobil 0173 - 32 88 99 0
Email b.meschkat@stray-ev.de
Hier finden Sie Ruby Lees Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/huendinnen-hunde/ruby-lee/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.