ID-Nummer630109
Tierheim NameStray Einsame Vierbeiner e.V.
RufnameVERONIKA
RasseFinnische Bracke
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 2 Jahre
,
5 Monate
Farbetricolor
im Tierheim seit21.02.2025
letzte Aktualisierung14.05.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
50 cm SH/ 18 kg
14.5.2025: Die zauberhafte Veronika, vermutlich eine Finnische Bracken(-mischlings?)hündin, hat uns neue Fotos geschickt und zeigt uns, dass sie auch bei Katzen supergut ankommt :-)) Eine liebevolle Familie, in der sie lange Spaziergänge, viele Kuscheleinheiten und spannende Nasenaufgaben bekommt, würde sie absolut begeistern.
Veronika´s Geschichte:
In einem Dorf außerhalb von Drama wurde eine kleine Hündin gesichtet, die krank und verängstigt umherirrte. Die Bewohner wiesen sie ab. Tierschützer wurden informiert, fanden die Hündin und nahmen sie in ihre Obhut, um ihr ein sicheres Zuhause und die nötige medizinische Versorgung zu bieten.(21.02.2025)
05.03.2025: Noch vor ein paar Wochen sah Veronika wirklich schlimm aus. Ihre Rippen waren deutlich zu erkennen, und sie fühlte sich alles andere als wohl. Doch mittlerweile hat sich ihr Zustand drastisch verbessert. Man sieht deutlich, wie ihre Lebensgeister wieder erwacht sind. Veronika hat durch die liebevolle Pflege und die richtige Ernährung zu einer wunderschönen Hündin gefunden. Ihr glänzendes Fell und der lebhafte Blick zeigen, dass sie bereit ist, das Leben in vollen Zügen zu genießen.
Wenn Sie sich für Veronika interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Brigitte Meschkat
Mobil 0173 - 32 88 99 0
Email b.meschkat@stray-ev.de
Hier finden Sie Veronikas Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/huendinnen-hunde/veronika/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.