Kurz & knackig
Rüde
geboren am 15.04.2021
Mischling
circa 50 cm
unkastriert
Ein Duett für Emmett
“Wir waren zehn Geschwister und wurden viel zu früh von unserer Mutter getrennt. Wir sollten gar nicht weiterleben, aber, was soll ich sagen: hier bin ich. Ich habe es geschafft. Einer von vier, der überlebt hat. Meine Schwester Rosalie ist auch noch hier. Und wir sind ein perfektes Duo.”
Emmett ist ein aktiver, selbstbewusster Hund, was man vor allem im Umgang mit anderen Rüden merkt. Gäbe es einen Chefhut, er würde ihn sich aufsetzen. Im Umgang mit Frauen und Kindern ist Emmett großartig.
Da er zusammen mit seiner Schwester ein perfektes Duo bildet, wäre es ein Traum für die beiden und für uns, wenn sie zusammenbleiben könnten. Entweder in der gleichen Familie oder vielleicht bei befreundeten Menschen ganz dicht zusammen. Für Hunde, die in einem Jutesack verschnürt einen Abhang hinunter geschleudert wurden, was sechs von zehn nicht überlebt haben, für solche Hunde darf es auch mal ein Wunder geben.
Dies wäre schön, aber selbstverständlich wird Emmett auch ohne seine Schwester vermittelt.
Emmetts Weg aus dem Tierheim
Du möchtest Emmett oder einem anderen unserer Hunde ein Zuhause anbieten?
Du bist dir der Verantwortung, einen Hund aus dem Ausland zu adoptieren, bewusst?
Prima.
Dann schick uns gerne eine Mail mit deiner Telefonnummer oder eine kurze Nachricht per WhatsApp und wann es dir am besten passt. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei dir.
0171-2477251
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Wichtig zu wissen!
Alle Hunde, die wir vermitteln, kennen wir persönlich. Unsere Barbara sowie eine Kollegin sind täglich vor Ort und kennen das aktuelle Verhalten der Hunde im Casa di Max. Dies ist allerdings keine Garantie dafür, wie sich die Hunde in einem neuen Umfeld geben.
Das Geburtsdatum der Hunde wurde beim Setzen des Chips vom Amtstierarzt festgelegt.
Selbstverständlich sind unsere Hunde gechipt, geimpft, entwurmt und reisen mit einem EU-Ausweis mit einem beim deutschen Veterinäramt registrierten Transport.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.