Name: Krümel
Geboren: 10.02.2015
Rasse: Kleinspitz
Kastriert: Ja
Verträglich mit: Hunden, Katzen & Kindern (im eigenen Zuhause lieber ohne)
Charakter: schüchtern, manchmal ängstlich, verspielt, verschmust, fröhlich, aktiv
Hier lebe ich: Celle
Krümel ist eine kleine Hündin mit einer großen Geschichte. Jahrelang wurde sie als Gebärmaschine missbraucht. Ein eigenes Körbchen, sanfte Streicheleinheiten oder regelmäßige Mahlzeiten – all das war ihr fremd. Doch Krümel ist eine Kämpferin! Seit sie als geliebter Haushund leben darf, hat sie bereits viele Herausforderungen gemeistert. Sie hat gelernt, wie schön ein Hundeleben sein kann – mit Sofakuscheln, Spaziergängen und einer warmen Hand, die ihr Sicherheit gibt.
Trotz ihres schweren Starts ist Krümel ein fröhlicher kleiner Clown, der einem sofort ein Lächeln ins Gesicht zaubert. Krümel hat keine Zähne mehr, was jedoch nicht auffällt, da sie Nassfutter problemlos isst. Auch die Fell- und Krallenpflege hat sie mittlerweile gut akzeptiert.
Besonders gern geht Krümel spazieren. Dabei bevorzugt sie ein gemütliches Tempo mit ausgiebigen Schnüffelrunden. Da sie manchmal ängstlich auf unerwartete Situationen reagiert, sollte sie immer gut gesichert sein.
Krümel möchte am liebsten immer dabei sein, weshalb sie nicht lange alleine bleiben sollte. Sie fährt problemlos im Auto mit und fühlt sich sicher, wenn ihre Menschen in der Nähe sind.
Was Krümel sucht:
Krümel wünscht sich ein ruhiges Zuhause bei geduldigen Menschen, die ihr Sicherheit geben und ihr zeigen, dass sie endlich angekommen ist. Über einen Hundekumpel würde Krümel sich sehr freuen, ist aber kein muss.
Kinder und Katzen kennt sie, doch in ihrem eigenen Heim wäre sie lieber Einzelprinzessin. Als Besuch sind sie jedoch kein Problem.
Möchtest du Krümel ein liebevolles Zuhause schenken? Dann melde dich – sie wartet sehnsüchtig auf ihr Happy End!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.