Deny ist ein 6 Jahre alter, kastrierter Akita-Inu-Mischlingsrüde (*12.2018)
Deny wurde von seinem Besitzer einfach ausgesetzt und sich selbst überlassen. Er wurde von den Tierschützern eingefangen und ins Tierheim gebracht. Dort wurde festgestellt, dass er komplett erblindet ist. Es ist zu vermuten, dass er an der rassetypischen, progressiven Retinaatrophobie erkrankt ist und deswegen ausgesetzt wurde.
Obwohl er die Welt um sich herum nicht sehen kann, sind seine Instinkte und anderen Sinne sehr gut entwickelt und lernt schnell sich in neuen Umgebungen zurechtzufinden. Trotz seiner „Behinderung“ ist Deny ein aktiver Hund, der gerne spazieren geht, spielt und schmust.
Auch wenn sich Deny im Tierheim sehr gut mit anderen Hunden versteht, darf man nicht vergessen, dass Akitas eine große Individualdistanz besitzen und in der Regel keine fremden Hunde in ihrer Nähe dulden. Dennoch wünschen wir uns für ihn eine souveräne und geduldige Hündin, die ihm ein wenig zur Seite steht und nicht gleich nach vorne geht, sollte Deny mal gegen sie stoßen.
Die zukünftigen Besitzer müssen zwingend Erfahrungen mit der Rasse aufweisen können. Eine konsequente Erziehung ist ebenso wichtig, wie die mentale Auslastung, denn Akitas können einen ausgeprägten Jagdtrieb, sowie Wach -und Schutzverhalten aufzeigen. Auf Menschen sind sie durch ihre Eigenständigkeit nicht zwingend angewiesen.
Ein Katzentest konnte leider noch nicht erfolgen, da im Moment keine Katzen im Shelter leben.
Möchten Sie Deny einen Gnadenplatz bieten?
Deny wird als Gnadenbrothund, zu einer Schutzgebühr von 100€, vermittelt, um dem "alten Herrn" noch eine Chance auf einen würdigen Lebensabend zu geben.
Weitere Informationen und unseren unverbindlichen Adoptionsantrag finden sie unter:
https://www.hundepfoten-saarpfalz.de/detail.html?id=1451
Achtung bitte beachten:
Dieser Hund befindet sich derzeit noch in der Slowakei!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.