Name: Chirimolla
Rasse: Mischling
Geschlecht: männlich
Geboren: 11.2024
Endgröße: ca. 45-50 cm
Kastriert: nein
Andere Hunde: ja
Katzen: ja
Kinder: ja
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: 06686 Lützen, Deutschland
Chirimolla – charmanter Junghund sucht seine Menschen fürs Leben
Chirimolla ist ein junger, lebhafter Hund, wie er im Buche steht – verspielt, neugierig und voller Energie. Mit Artgenossen versteht er sich prima, auch Katzen und Kinder sind für ihn kein Problem. Im Garten blüht er richtig auf, tobt begeistert umher und beschäftigt sich gerne mit seinem heißgeliebten Snackball.
Wie es sich für einen jungen Hund gehört, steckt Chirimolla mitten im Lernprozess. Das Hunde-Einmaleins wird fleißig geübt – mit geduldigem Training und Konsequenz macht er auf seiner Pflegestelle tolle Fortschritte.
Stubenrein ist er schon, aber kleine Missgeschicke können noch passieren.
Auch das Alleinebleiben fällt ihm aktuell noch schwer – es sei denn, ein souveräner Artgenosse leistet ihm Gesellschaft.
An der Leine zeigt er sich manchmal noch etwas unsicher, doch mit seinen Menschen an der Seite, die ihm Orientierung geben, findet er schnell zurück zu seinem fröhlichen, neugierigen Wesen.
Was Chirimolla jetzt braucht, ist ein Zuhause mit festen Strukturen, klaren Regeln und liebevoller Konsequenz.
Eine stabile Tagesroutine gibt ihm Sicherheit – und wenn diese Basis steht, kann er sich zu einem wunderbaren, treuen Begleiter entwickeln, der alle kommenden Herausforderungen gemeinsam mit seiner Familie meistert.
Wenn Sie ernsthaftes Interesse an einer Adoption von Chirimolla haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu der zuständigen Vermittlerin der SALVA Hundehilfe auf.
Unsere Hunde werden nach Übersendung eines Fragebogens und einer positiven Vorkontrolle mit einem Schutzvertrag sowie gegen die Entrichtung einer Schutzgebühr vermittelt.
Kontakt:
Birgit Honnef
Mail: birgit.honnef@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.