Einsam und verloren wurde der menschenfreundliche KIRO von Tierschützern auf den Straßen Nordmazedoniens gefunden. Er ist ein sehr aufgeschlossener Rüde, der sich nach Aufmerksamkeit sehnt und seine Streicheleinheiten - die momentan leider viel zu selten vorkommen - wahnsinnig genießt. Seine Menschen sind für ihn das Größte und Wichtigste!
Grundsätzlich ist der ca. 40 cm große KIRO mit Artgenossen verträglich, neigt aber etwas zu Eifersucht, wenn andere Hunde geknuddelt und geherzt werden. Kein Wunder, nach seiner entbehrungsreichen Zeit auf der Straße möchte er gerne mal im Mittelpunkt stehen und der Lieblingshund seiner Herzensmenschen sein. Gerne möchten wir ihm zu einem behüteten Zuhause verhelfen – entweder als Einzelprinz oder bei erfahrenen Haltern, die KIRO im Rudel lenken können.
KIRO sehnt sich nach einem Leben mit viel Liebe und Geborgenheit, streichelnden Händen und Kuschelrunden, schönen Spaziergängen, leckerem Futter und einem warmen Bettchen. Wer mag seine Sehnsucht stillen?
Der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule würde KIRO große Freude bereiten. Hier könnte er das Hunde-ABC lernen um seine Menschen mit tadellosen Manieren stolz und glücklich zu machen.
Freudig würde KIRO sein treues Hundeherzchen verschenken – wer mag es annehmen? Sein Vermittler Harald Merkel freut sich auf Ihre Anfrage unter 0170 244 81 61 oder per Email an h.merkel@seelentiere.org
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die hier zu finden ist:
www.seelentiere.org/vermittlung/selbstauskunft
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KIRO wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 450,00 vermittelt. Ein Snap 4DX Test (Herzwurm, Lyme-Borreliose, Ehrlichiose und Anaplasmose) wird vor Ausreise durchgeführt und ist in der Schutzgebühr enthalten.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird KIRO natürlich nicht abgegeben.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.