57 cm SH/ 21 kg
Mauris Geschichte:
Anfang November 2024 brachte Mauri in einem Dorf nahe Drama zehn Babys zur Welt. In dem Dorf gibt es EINE junge Frau, Tanja, die sich rührend um alle Straßenhunde kümmert; so auch um Mauri und ihre Kleinen. Da die anderen Dorfbewohnern drohten, die Welpen umzubringen, holte Tanja die ganze Familie zu sich nach Hause. Auf der Suche nach Hilfe stieß Tanja auf den Verein Pawmates Rescue Drama. Der Verein unterstützt Tanja nun mit Hundefutter, Impfungen und Parasitenschutz – und, zusammen mit uns und Ihnen, versuchen wir, Familien für die Mauri und die zehn Racker zu finden. Die Familie MUSS aus diesem Dorf raus – wer zurückbleibt, wird irgendwann „verschwunden“ sein. Das haben die Dorfbewohner den Tierschützer:innen schon offen ins Gesicht gesagt.
Mauri ist inzwischen kastriert, geimpft und gegen Innen- und Außenparasiten behandelt. Mauri ist eine sehr freundliche, geduldige Hündin und vertraut Menschen. (04.03.2025)
16.04.2025: Mauri und ihre Welpen wurden fortgebracht, da sie in dem Dorf, in dem sie lebten nicht sicher waren. Die Bewohner drohten die kleine Familie zu töten. Nun wartet Mauri sehnsüchtig auf eine Familie, die ihr endlich ein sicheres und glückliches Zuhause bietet. Sie ist bereit für ein neues Leben voller Liebe und Abenteuer.
Wenn Sie sich für die liebevolle und fröhliche Mauri interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Brigitte Meschkat
Mobil 0173 - 32 88 99 0
Email b.meschkat@stray-ev.de
Hier finden Sie den Beitrag von Mauri auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/huendinnen-hunde/mauri/
(ihre Welpen finden Sie in der Rubrik "Zuhause gesucht" --> Hundekinder)
...und hier noch ein weiteres Video von Mauri kurz nachdem sie gefunden wurde:
https://youtu.be/mJir87uFnEY?si=oxqXmA7KXPDMzKj0
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.