ID-Nummer628871
Tierheim NameStray Einsame Vierbeiner e.V.
RufnameMARLEY
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 5 Monate
Farbeschwarz-weiß
im Tierheim seit23.02.2025
letzte Aktualisierung15.04.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
ausgewachsen geschätzt 20-25 kg, Mitte März ca. 35 cm, 11,4 kg
22.03.2025: Marleys Lieblingsbeschäftigungen sind Kuscheln und Spielen.
Marleys Geschichte:
Anfang November 2024 wurden Marley und seine neun Geschwister in einem Dorf nahe Drama geboren. In dem Dorf gibt es EINE junge Frau, Tanja, die sich um alle Straßenhunde kümmert; so auch um Marley, seine Mama Mauri und seine Geschwister. Da die anderen Dorfbewohnern drohten, die Welpen umzubringen, holte Tanja die ganze Familie zu sich nach Hause. Auf der Suche nach Hilfe stieß Tanja auf den Verein Pawmates Rescue Drama. Der Verein unterstützt Tanja nun mit Hundefutter, Impfungen und Parasitenschutz – und, zusammen mit uns und Ihnen, versuchen wir, Familien für die Kleinen und für die Mama zu finden. Die Familie MUSS aus diesem Dorf raus – wer zurückbleibt, wird irgendwann „verschwunden“ sein. Das haben die Dorfbewohner den Tierschützer:innen schon offen ins Gesicht gesagt. Marley ist geimpft und gegen Innen- und Außenparasiten behandelt. Er ist ausreisebereit – bereit für ein liebevolles Zuhause und ein tolles „Hundeleben“. Wessen Alltag darf der Hübsche auf den Kopf stellen? (04.03.2025)
19.3.2025: Marley ist ausreisebereit!
Wenn Sie sich für den süßen Marley oder eines seiner Geschwisterchen interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Brigitte Meschkat
Mobil 0173 - 32 88 99 0
Email b.meschkat@stray-ev.de
Hier finden Sie Marleys Beitrag auf unserer Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/hundekinder-und-teenies/marley-2/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.