ID-Nummer628824
Tierheim NameTierschutzverein Familienanschluss-gesucht e.V.
RufnameZORO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 2 Monate
14 Tage
Farbebraun
im Tierheim seit01.02.2025
letzte Aktualisierung25.02.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Name: 4 süße Hundebabys
Geschlecht: weiblich + männlich / nicht kastriert
Rasse: Mischlinge
Geb.: 12.12.2024
Schulterhöhe: ca. 50/60cm
Aufenthaltsort: Spanien
Diese 4 süßen Hundebabies sind die Mädchen Kaya und Nami und die Buben Bongo und Zoro. Diese 4 Pupsis wurden in Spanien in einem Karton vor dem Tierheim abgestellt. Jedoch durften die Welpen gleich auf eine Pflegestelle umziehen wo sie jetzt behütet aufwachsen dürfen bis sie eine eigene Familie gefunden haben. Die Eltern der Welpen sind unbekannt. Die Tierärztin geht davon aus das die Welpen später eine Schulterhöhe von ca. 50-60cm erreichen werden. Jedoch müssen wir uns da überraschen lassen.
Alle 4 sind zuckersüss und wachsen jetzt mit viel Menschenkontakt auf. Ab Ende März könnten sie sich auf die Reise in ein neues Leben machen.
Da Welpen in der Anfangszeit viel Arbeit machen sollten ihre neue Menschen vor allem in den ersten Monaten viel Zeit für sie haben. Auch sollte sie später noch die Hundeschule besuchen dürfen, damit sie alles lernen dürfen was sie als richtige Familienhunde wissen müssen. Gerne darf es schön grössere Kinder in der neuen Familie geben, auch würden sich die Welpen über einen Hundekumpel zum spielen sehr freuen. In dem Alter können sich die Welpen auch noch problemlos an Katzen gewöhnen.
Wir wünschen uns ein Zuhause in ländlicher Umgebung für die Hundekinder. Ein Garten zum toben und auch mal in der Sonne zu liegen wären natürlich perfekt.
Bei Interesse bitte im Vorfeld unseren Selbstauskunftsbogen ausfüllen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.