Mischling
geb. ca. 11/2024
aktuell ca. 32cm hoch
Verträglich mit: Rüden, Hündinnen, Katzen und Kinder
„Hallo, ich bin die kleine Mihla. Gemeinsam mit meinen Geschwistern verbringe ich hier im Tierheim in Spanien sehr viel Zeit.
Die Menschen haben uns gemeinsam auf der Straße gefunden. So kam ich hier ins Tierheim. Gemeinsam mit meinen Geschwistern wurden wir aufgepäppelt. Denn wir hatten großen Hunger.
Wir sind gewachsen und ich bin nun bereit auf große Reise zu gehen. Die Menschen hier sagen aber, dass mir dazu meine eigene Familie fehlt. Diese würde ich nun gerne finden.
Zwar finde ich es hier gar nicht allzu schlimm. Denn gemeinsam mit meinen Geschwistern teile ich mir hier quasi eine Wohnung. Wir spielen viel miteinander und dürfen auch jeden Tag raus. Dann entdecken wir immer etwas Neues. Manchmal schlafen wir auch einfach nur alle gemeinsam.
Wenn ich dann Träume, träume ich von einer eigenen Familie. Von lieben Menschen, die mir noch mehr von der Welt zeigen wollen und mit denen ich einfach viel Spaß haben kann. Genauso träume ich aber auch von Menschen, die mich liebhaben und mit denen ich ganz viel kuscheln kann. Denn das gefällt mir schon ganz gut.
Achso, bevor ich es vergesse: Hier im Tierheim habe ich bisher noch nicht allzu viel gelernt. Auch das möchte ich gerne gemeinsam mit meiner Familie nachholen.
Gehen meine Träume nun vielleicht bald in Erfüllung?“
Mihla ist selbstverständlich bei Ausreise gechipt, geimpft, registriert und vom Tierarzt durchgecheckt. Weiter bringt sie in ihr neues Zuhause einen EU-Impfausweis mit.
Alle Bilder, die wir von Mihla haben, haben wir Ihnen oben auf der Seite zu einer Diashow zusammengestellt. Nehmen Sie sich einfach die Zeit und schauen sich die Bilder an, oder klicken Sie auch gerne darauf, um sich das nächste Bild anzuschauen.
Kontakt:
Julia Streitl
julia.streitl@hoffnungsvolle-tierherzen.de
01 77 – 21 16 44 7
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.