Sizzle – Ein besonderer Kämpfer sucht ein Zuhause
Sizzle wurde letzten Sommer gerettet, als er versuchte, eine stark befahrene Straße zu überqueren. Er war abgemagert, und ein Großteil seines Fells war bereits verschwunden. Sein Zustand war völlig verzweifelt. Beim Tierarzt wurde festgestellt, dass er an Babesiose, Anaplasmose und Ehrlichiose litt.
Seine medizinische Reise:
• Ein altes Trauma an seinem Auge führte dazu, dass eines seiner Augen entfernt werden musste.
• Eine bakterielle Infektion verzögerte die Heilung der Operationswunde und somit auch seine Reise in ein neues Zuhause.
• Kurz darauf bekam er Atemprobleme und musste mehrfach untersucht werden. Eine CT-Untersuchung ergab, dass er einen Sticker-Tumor in der Nase hatte.
• Der Tumor wurde entfernt, und nach sechs Chemotherapie-Sitzungen wurde Sizzle vollständig geheilt.
Besondere Bedürfnisse:
Aufgrund des Tumors und seiner Entfernung fehlen ihm kleine Gewebestücke in der Nase, wodurch er empfindlicher auf Kälte und Feuchtigkeit reagiert. Sein verbleibendes Auge benötigt regelmäßige Behandlung mit einer Salbe, da es ein Geschwür hat, das unbehandelt mit der Zeit zur Erblindung führen könnte.
Charakter & Verhalten:
Sizzle ist etwa 5 Jahre alt und wiegt ca. 12–13 kg (klein bis mittelgroß). Er versteht sich gut mit anderen Hunden und Katzen, ist sehr anhänglich und liebt Aufmerksamkeit. Manchmal kann er gegenüber anderen Hunden eifersüchtig sein, kennt aber seine Grenzen.
Was er braucht:
Sizzle sucht ein verständnisvolles Zuhause, das seine Vergangenheit respektiert und sich liebevoll um ihn kümmert. Seine zukünftigen Besitzer sollten bereit sein, seine Gesundheit im Blick zu behalten und bei auftretenden Problemen mit uns in Kontakt zu bleiben.
Er hat einen langen Weg hinter sich und verdient ein liebevolles Zuhause, das ihm Sicherheit und Fürsorge bietet.
Nach einer positiven Vorkontrolle darf Sizzle geimpft, entwurmt, kastriert, gechippt und mit EU-Ausweis in sein neues Zuhause ziehen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.