Name: Homer
Geschlecht: männlich
Rasse: Mastin
Geboren: 04/2024
Endgröße: ca. 65- 70 cm
Kastriert: vor Ausreise
Andere Hunde: ja
Katzen: kann getestet werden
Kinder: ja, ältere
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien, La Linea
Herzensbrecher auf Körbchensuche
Der liebe Homer wartet schon eine Weile im spanischen Tierheim auf seine Chance. Gefunden wurde er von unserer Ana in der Nähe eines Mülls – vermutlich wurde er dort ausgesetzt. Doch dieser wundervolle Mastin-Mischling hat so viel Liebe zu geben und sehnt sich nach einer Familie, die ihm Geborgenheit schenkt.
Leider hat Homer eine deutliche Fehlstellung an den Hinterläufen. Warum er hinten rechts sein Bein entlastet und sich häufig hinsetzen muss, wissen wir nicht. Dies sollte dringend in Deutschland tierärztlich abgeklärt werden. Damit das möglich ist, braucht Homer eine Pflegestelle, die ihn einem Tierarzt vorstellt und ihn – wenn nötig – auf seinem Genesungsweg begleitet. Natürlich übernimmt der Verein alle anfallenden Tierarztkosten.
Homer ist ein wahrer Charmeur! Mit seinem sanften Blick und seinem freundlichen Wesen erobert er die Herzen im Sturm. Er ist unglaublich liebenswert, menschenbezogen und genießt jede Zuwendung. Trotz seiner Vergangenheit vertraut er den Menschen schnell und wird sich zu einem treuen Begleiter entwickeln.
Da Homer noch jung ist, hat er sein ganzes Leben noch vor sich. Er braucht geduldige und einfühlsame Menschen, die ihm Zeit geben, sich einzuleben und ihm Sicherheit vermitteln. Wer sich auf ihn einlässt, wird mit einem loyalen, liebevollen und wunderbaren Hund belohnt.
Homer wünscht sich ein Zuhause im ländlichen Raum und dazu Menschen mit Erfahrung mit Herdenschutzhunden oder der Bereitschaft, sich mit den Besonderheiten dieser Rasse auseinanderzusetzen.
Kontakt: Martina Henning
Tel. 0176 618 990 71 oder
martina.henning@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.