Wer das Bild von Django sieht, wird sich bestimmt denken: „Was für ein niedliches und hübsches Kerlchen“. Das ist er ja auch, aber Django hat es faustdick hinter seinen kleinen Wuschelohren.
Django, ehemals Rango, durfte vor ca. 1 ½ Jahren in ein Zuhause nach 41379 Brüggen-Bracht ziehen, leider muss er dieses jetzt aber wieder verlassen, da sich die Lebensumstände seiner Besitzer verändert haben und sie ihm nicht mehr gerecht werden können. Schweren Herzens haben sie sich jetzt entschlossen, für ihn ein neues Zuhause zu suchen.
Django ist aber ein typischer Terrier, der sich nicht die Butter vom Brot nehmen lässt. Er versucht definitiv seinen Willen durchzusetzen und kann dabei auch einmal die Zähne zeigen. Mit seinen Artgenossen kommt er im Prinzip gut aus, aber teilweise entscheidet, wie so oft, die Sympathie bzw. nach einem näheren Kennenlernen klappt es in der Regel dann ganz gut.
Wir suchen für Django Menschen mit Terrier- bzw. Hundeerfahrung. Er ist definitiv kein Anfängerhund oder nur Kuschelhund! Er sollte nicht zu einer Familie mit Kindern. Ein Paar oder Einzelperson mit viel Geduld und Zeit, um mit ihm zu arbeiten, wären ideal. Weil, eins steht fest, Django braucht noch einiges an Erziehung und Konsequenz. Auch ein Besuch in der Hundeschule oder Einzeltraining sollten auf dem Programm bei ihm stehen.
Wer traut sich also zu, Django bei sich aufzunehmen? Mit seinen knapp 2 ½ Jahren ist er noch jung genug seine „Unarten“ abzulegen. Im Grunde seines kleinen Herzens ist er nämlich ein ganz feiner Kerl, der halt bis dato selten seine Grenzen aufgezeigt bekommen hat. Wenn Sie Django einmal persönlich kennenlernen wollen oder noch mehr über ihn erfahren möchten, dann setzen Sie sich doch bitte mit seiner Vermittlerin in Kontakt.
Stand 02/2025
Schutzgebühr: 200€ zzgl 7% USt = 214€
Rasse: Terrier Mischling
Geschlecht: Rüde
Geboren: 27.10.2022 (geschätzt)
Farbe: weiß braun
Impfungen: Ja
Kastriert: Ja
Chip: Ja
Anlagehund: Nein
Schulterhöhe: ca. 35 cm
Aufenthaltsort: Pflegestelle Deutschland
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.