ID-Nummer628666
Tierheim NameEin Herz für Streuner e.V.
RufnameJONA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 5 Jahre
,
2 Monate
Farbebraun-schwarz-weiß
im Tierheim seit01.01.2024
letzte Aktualisierung24.02.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Die kleine Löwin Jona hatte Glück und durfte schon nach kurzer Zeit im Shelter Mitte Februar in ihrer Pflegefamilie einziehen. Hier taut sie von Tag zu Tag immer mehr auf und lässt sich auf ihre Menschen ein. Sie hat einen sehr lieben und sanften Charakter, ist noch etwas vorsichtig, aber man darf sie auch schon anfassen und tragen. Sie ist noch schüchtern, aber sehr freundlich und zutraulich, vor allem das Pflegefrauchen hat sie bereits ins Herz geschlossen.
Die goldige junge Hündin hat aber nicht nur einen super lieben Charakter, sondern ist zudem auch richtig hübsch. Ihr weiches braunes Fell mit den vielen Farbnuancen ist etwas ganz besonderes und geht optisch in Richtung Australian Shepard. Mit ihren glänzenden, braunen Augen beobachtet sie neugierig ihre neue Umgebung.
Jona ist im Haus eine unaufdringliche Hündin, die auch mit dem Ersthund im Haushalt kein Problem hat. Sie ist bereits nach 1 Woche stubenrein und nimmt jede Streicheleinheit dankbar an. Sie ist sehr aufmerksam und auch neugierig und läuft überraschenderweise locker an der Leine draußen. Alles weitere werden die nächsten Tage und Wochen der Eingewöhnung zeigen.
Ursprünglich kommt Jona aus Rumänien, Baia Mare. Sie wurde einfach im Public Shelter abgegeben bzw. „entsorgt“. Dort war die kleine Hündin natürlich total überfordert bei so viel Lärm und so vielen Hunden. Über ihre Vorgeschichte ist uns leider nichts bekannt.
Jona kann jederzeit kastriert, gechipt und geimpft gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihre neue Familie umziehen. Ihren EU-Heimtierausweis bringt sie mit.
Wer hat sich in die kleine Löwin verliebt?
https://youtu.be/GBEGuMBZOVU
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.