Auf einer Pflegestelle in 63599 Biebergemünd; Marie, English-Setter-Hündin, geb. 01.02.2022, sucht ihr Zuhause.??
Marie stammt ursprünglich aus Griechenland und lebte die letzten 1,5 Jahre in Deutschland bei ihrer Besitzerin. Leider musste sie ihr Zuhause aus gesundheitlichen Gründen der Besitzerin verlassen.
Marie wurde von ihrer Besitzerin in vielen Situationen als unsichere Hündin beschrieben. Diese Unsicherheiten zeigen sich eher beim Spaziergang als in der Wohnung oder im Garten, da diese Orte ihre sicheren Rückzugsorte waren.
Auf ihrer Pflegestelle konnte dies bisher so nicht festgestellt werden. Marie zeigt sich dort ruhig, entspannt, verschmust und sehr verspielt. Sie tobt mit den anderen Hunden durch den Garten und hat dabei viel Spaß.
Da sie erst seit kurzer Zeit auf der Pflegestelle ist, können wir nicht ausschließen, dass Marie Unsicherheiten gegenüber bestimmten Dingen hat. Deshalb suchen wir erfahrene Menschen für die hübsche Hündin – idealerweise Setterliebhaber –, die sie souverän durch den Alltag führen. Gerne auch mit weiterer Hundegesellschaft, da Marie sich stark an anderen Hunden orientiert und dadurch an Sicherheit gewinnt.
Marie kann stundenweise alleine bleiben und fährt sehr gerne im Auto mit. Laut ihrer ehemaligen Besitzerin zeigt sie Unsicherheit gegenüber Kindern und läuft vor ihnen weg. Katzen findet sie erst interessant, wenn sie weglaufen – dies konnte auf der Pflegestelle jedoch noch nicht getestet werden.
Marie wurde negativ auf Mittelmeerkrankheiten getestet. Im letzten Jahr hatte sie Blasensteine, die operativ entfernt wurden. Daher benötigt sie spezielles Futter.
Marie ist geimpft, gechippt und kastriert. Bei Interesse kann sie nach Absprache auf ihrer Pflegestelle besucht werden.
Bitte füllen Sie vorab unseren Selbstauskunftsbogen aus – wir melden uns schnellstmöglich zurück ??
https://www.hundeausgriechenlandsucheneinzuhause.de/selbstauskunftsbogen/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.