Name: Leana
Geschlecht: Hündin
Rasse: Schäferhund Mischling
Geb.: ca. 11.2024
Größe: ca. 60 cm
Kastriert: zu Jung
Andere Hunde: Ja
Katzen: Ja
Kinder: Ja
Handicap: Nein
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien, La Linea
Leana – Ein kluges Köpfchen sucht ihr Für-immer-Zuhause!
Die kleine Leana hatte keinen leichten Start ins Leben. Gemeinsam mit ihren fünf Geschwistern wurde sie schutzlos ausgesetzt und landete im Tierheim. Doch Leana ist eine Kämpferin – voller Lebensfreude, Tatendrang und bereit, endlich ihre eigene Familie zu finden. Jetzt fehlt ihr nur noch das Wichtigste: ein Zuhause mit Menschen, die sie lieben und ihr die Welt zeigen!
Leana bringt all die wunderbaren Eigenschaften eines Schäferhund-Mischlings mit: Sie ist klug, lernwillig und baut eine enge Bindung zu ihren Menschen auf. Sie liebt es, neue Dinge zu entdecken, mit Artgenossen zu spielen und gefordert zu werden – sowohl körperlich als auch geistig. Ihre Familie sollte Spaß daran haben, mit ihr zu arbeiten, denn Leana wird mit Begeisterung lernen und gefallen wollen.
Doch sie ist noch ein junger Hund, der seine Umwelt erst kennenlernen muss. Das bedeutet nicht nur Kuschelstunden und Spielspaß, sondern auch Geduld, Konsequenz und Erziehung. Leana ist nicht stubenrein, wird noch durch die aufregende Phase der Pubertät gehen und sicher auch mal etwas anknabbern. Doch wer ihr mit Liebe und Führung den Weg zeigt, bekommt eine treue Begleiterin fürs Leben.
Für Leana wünschen wir uns aktive Menschen, die Freude an Bewegung, Beschäftigung und gemeinsamer Zeit haben. Sie ist ein Hund, der nicht nur ein Zuhause, sondern eine Aufgabe und eine starke Bindung zu ihrer Familie braucht.
Sind Sie bereit, Leana in Ihr Herz zu schließen? ????
Dann melden Sie sich – Leana wartet sehnsüchtig auf ihr eigenes Körbchen!
Birgit Honnef
SALVA- Hundehilfe e.V.
Mail: birgit.honnef@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.