ID-Nummer628164
Tierheim NameZypernpfoten in Not e.V.
RufnameKORU
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 2 Monate
21 Tage
Farbebraun-beige
im Tierheim seit03.02.2025
letzte Aktualisierung20.02.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Koru (geboren ca. Dezember 2024, Schulterhöhe 23 cm) wurde zusammen mit seinen Brüdern Kimo2, Kenji und Kotaro in mitten eines Feldes gefunden, offensichtlich dort zum sterben ausgesetzt. Bei dem nassen und kalten Wetter im Winter hätten sie dort nur wenige Tage überlebt, was den Menschen die sie dort ausgesetzt haben sicher bewusst war. Sie hatten mehr als großes Glück, dass sie gefunden wurden und ihre Finder brachten sie zu uns ins Tierheim.
Koru ist wie seine Brüder ein lieber kleiner Welpe, verspielt und sehr menschenbezogen. Die vier Jungs verbringen nun ihre Tage zusammen in ihrem Welpenzimmer und freuen sich wahnsinnig, wenn wir Helfer Zeit finden mit ihnen zu spielen und zu schmusen.
Wir hoffen sehr, bald ein Zuhause für den kleinen Mann zu finden, sodass er nicht sein Leben im Tierheim verbringen muss.
Haben Sie sich in Koru verliebt und möchten ihm eine liebevolle Familie schenken, dann melden Sie sich bitte bei uns.
Koru würde gerne geimpft, gechipt mit seinem Ausweis und Traces Papieren ab Mitte März zu Ihnen reisen.
Noch lebt er im Tierheim auf Zypern. Haben Sie sich in Koru verliebt und möchten ihm eine liebevolle Familie schenken, dann melden Sie sich bitte bei uns unter Angabe Ihrer Telefonnummer. Gerne können Sie auch unser offizielles Anfrageformular auf unserer Homepage nutzen: https://www.zypernpfoten-in-not.de/index.php/hunde-auf-zypern/anfrage-
fuer-einen-hund
Möchten Sie sich gerne vorher informieren wie eine Vermittlung bei uns abläuft, können Sie das auf unserer Homepage nachlesen: https://www.zypernpfoten-in-not.de/index.php/informatives/vermittlungsinfos
Vielen Dank!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.