Kkiou wurde bei der örtlichen Kirche gefunden und war sehr abgemagert. Ein alter Mann fütterte ihn dort einen Monat lang, bevor Lorraine ihn in ihrem Kennel aufnahm.
Kkiou ist kaum ein Jahr alt und zeigt immer noch Welpenverhalten. Er ist aktiv und liebt es, mit anderen Hunden zu spielen. Er geht gut an der Leine und genießt seine Spaziergänge. Er liebt menschliche Aufmerksamkeit und hat ein sehr gutes Temperament.
Der Bluttest von Kkiou war negativ und der kann jederzeit in Ihre Arme fliegen.
Wir suchen nun eine ganz liebe Familie für diesen tollen jungen Hund mit ganz viel Zeit, die so ein junger Hund definitiv noch braucht. Er muss alles in seinem Leben noch lernen und Sie sollen ihn dabei bestmöglich unterstützen.
Kinder im Haushalt sollten definitiv schon älter sein und mindestens das Schulalter erreicht haben und einen respektvollen Umgang mit einem Tier erlernt haben.
Ein Haus mit hundesicher eingezäuntem Garten wäre ganz prima, worin er schon mal spielen und toben kann, oder einfach nur in der Sonne liegen.
Ein junger Hund ist super süß, aber man sollte die Arbeit die ein Junghund mit sich bringt nicht unterschätzen. Junge Hunde sind in der Regel noch nicht stubenrein und müssen das Leben in einem Haus erst lernen.
Sicher wird er einmal gerne spazieren gehen und auch der Besuch einer Hundeschule ist auf jeden Fall Pflicht, schon um andere Hunde zu treffen und den Sozialkontakt zu ermöglichen.
Auf jeden Fall haben Sie Zeit, und zwar nicht nur einen kurzen Urlaub lang.
Wenn Sie sich in Kkiou verguckt haben, dann melden Sie sich gerne über die Selbstauskunft bei mir, damit ich Kontakt aufnehmen kann; es gibt auch die Möglichkeit eine Mail zu schreiben oder anzurufen.
Gerne lesen Sie vorher unsere Vorab-Hunde-Information einmal durch, zu finden in großen, orangenen Buchstaben unter Hunde Vermittlung, hierin finden Sie viele wichtige Tipps und Infos.
Bis bald - Dein Kkiou
Die Tierschutz-Abgabe inkl. Flugkostenanteil nach Hamburg beträgt 640,00€.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.