Notfall Charlie ?
Charlie, * 12.05.2019,
männlich, kastriert, geimpft, gechippt, endo- und ektoparasitenfrei
50 cm, 25 kg
35043 Marburg
Leider muss Charlie aus gesundheitlichen Gründen der Besitzer ein neues Zuhause suchen.
Die Familie ist untröstlich und muss sich leider im Sinne von Charlie trennen. Charlie hat zwar Dogwalker, braucht allerdings regelmäßiges Gassigehen mit Frauchen, die durch Knieoperationen nicht mehr lange dazu in der Lage ist, auch das Herrchen ist durch Herzprobleme und anstehenden Operationen nicht mehr in der Lage seinen Charlie auszulasten und Gassizugehen.
Schweren Herzens sucht Charlie daher ein neues Zuhause von seiner Familie aus. Manchmal schlägt das Schicksal ungewöhnlich hart zu.
Charlie ist sehr gehorsam, läuft an der Leine super, kennt Grundkommandos und kann auch nach Eingewöhnung wieder seinen Freilauf haben. Er hört sehr gut auf den Abruf. Er ist mit anderen Hunden gut verträglich und ein fröhlicher Familienbegleiter, der auch in der Hundeschule war. Auch in einer Urlaubspension war er ein willkommender Hund. Die Dogwalkergruppe ist ganz begeistert von Charlie. Er fährt problemlos im Auto mit und kann auch gut alleinebleiben. Natürlich ist er stubenrein. Kinder sind ihm auch willkommen. Tierarztbesuche bereiten ihm keinerlei Probleme.
Katzen kennt Charlie nicht. Daher sollte Charlie eher in einen katzenlosen Haushalt.
Natürlich bekommt er sein gewohntes Futter, Körbchen und weiteres Zubehör mit damit er etwas Gewohntes von Zuhause hat.
Ansprechpartnerin für die Vermittlung: Frau Altwasser, 1. Vorsitzende unter 02626/248123 oder 01525 1535475.
Gerne können Sie sich auch für nähere Informationen an die Besitzer wenden. Die Telefon-Nr. erhalten Sie gerne, wenn echtes Interesse besteht und eine schriftliche Bewerbung über unser Interessentenbewerbung unter Vermittlungsablauf und Schutzgebühr vorliegt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.