Die liebe und besonders hübsche CASHA ist eines der vielen ungewollten Hundeseelchen in Rumänien. Ihr Schicksal schien schon besiegelt, sie sollte in der Tötungsstation entsorgt werden – wie grausam ist das denn? Tierliebe Menschen sahen nicht weg und nahmen CASHA vorläufig in ihre Obhut, natürlich geht das nur für eine begrenzte Zeit. Deshalb hoffen wir zusammen mit CASHA, dass sie sich schnell in das Herz eines tierliebenden Menschen schleichen kann, der sie aus ihrer Misere befreit.
CASHA ist ein wunderbares Schätzchen, freudig flitzt sie auf ihre Betreuer zu, lässt sich gerne streicheln und genießt dies sichtlich. Wie gerne würde sie ihr Hundeherzchen für immer verschenken!
Für CASHA wünschen wir ein liebevolles, verantwortungsbewusstes Zuhause in dem die Süßmaus erleben darf wie es sich anfühlt, bedingungslos geliebt zu werden. Natürlich wird CASHA etwas Zeit brauchen um sich in ihrem neuen Umfeld einzufinden, deshalb müssen selbstverständlich genügend Zeit und Geduld für einen Tierschutzhund vorhanden sein.
Sicherlich möchte das Schnuckelchen noch einiges lernen, der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule wäre eine gute Gelegenheit, um sie auf alles Wichtige im Leben vorzubereiten. Dabei könnte sie auch weiterhin Sozialkontakte zu Artgenossen pflegen und mit ihnen unbeschwert spielen und toben.
Wen darf CASHA um ihre zauberhaften Pfötchen wickeln? Ihr Vermittler Harald Merkel freut sich auf Ihre Anfrage unter 170 244 81 61 oder per Email an h.merkel@seelentiere.org
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die hier zu finden ist:
www.seelentiere.org/vermittlung/selbstauskunft
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CASHA wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein Snap 4DX Test (Herzwurm, Lyme-Borreliose, Ehrlichiose und Anaplasmose) wird vor Ausreise durchgeführt.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird CASHA natürlich nicht abgegeben
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.