ID-Nummer627138
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameOBELIX
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 5 Monate
Farbebraun-grau
im Tierheim seit12.02.2025
letzte Aktualisierung12.02.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Obelix
Geschlecht: männlich
Rasse: Mischling
Geboren: 14.09.2024
Endröße: ca. 45-50 cm
Kastriert: nein
Andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt
Kinder: ja,ältere
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: 29690 Essel
Obelix – Ein kleiner Charmeur auf der Suche nach seinem Zuhause
Der süße Obelix wurde im September 2024 in Spanien geboren und durfte nun auf eine liebevolle Pflegestelle in Deutschland ziehen. Hier zeigt sich der kleine Rüde von seiner besten Seite: Er ist charmant, verspielt und bringt einen zauberhaften Charakter mit!
In das bestehende Rudel hat sich Obelix problemlos eingefügt – er versteht die Hundesprache perfekt und genießt den Kontakt zu seinen Artgenossen. Deshalb wünschen wir uns für ihn ein Zuhause mit einem souveränen Ersthund, der ihm die Eingewöhnung erleichtert. Obelix ist welpentypisch aktiv und neugierig, aber er zerstört nichts und fährt sogar schon brav im Auto mit. An der Stubenreinheit wird noch gearbeitet, aber mit Geduld und Routine wird er das sicher bald meistern.
Obelix ist laut Pass ein Podenco-Mischling, doch auch ein Whippet oder Galgo könnten mitgemischt haben. Egal, welche Gene in ihm stecken – er ist auf jeden Fall ein echter Herzensbrecher, den man einfach lieben muss!
Möchten Sie Obelix kennenlernen und ihm ein Für-immer-Zuhause schenken? Dann melden Sie sich bei uns!
Unsere Hunde werden nach Übersendung eines Fragebogens und einer positiven Vorkontrolle mit einem Schutzvertrag sowie gegen die Entrichtung einer Schutzgebühr vermittelt.
Kontakt: Sandra Herdel,
Email: sandra.herdel@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.