Mami kam vor 7 Jahren mit ihrem Sohn Tinky ins Tierheim. Damals war ihr Sohn, der heute ein stattlicher Rüde ist, noch eine Handvoll Hund, ihre anderen Welpen hatte die kontaktfreudige Hündin an den Hunger verloren.
Seit ihrer Rettung lebt Mami mit Tinky im Zwinger, was letztlich auch dazu führte, dass sie kaum Kontakt mit anderen Hunden hatte – und diesen mittlerweile auch nicht mehr will. Dafür ist unsere liebevolle Mutter über jede Zuwendung seitens der Tierschützer froh, kuschelt mit Hingabe und genießt auch lange, gemeinsame Spaziergänge, bei denen sie zeigt, wie man vorbildlich an der Leine läuft.
Mami ist 8 Jahre alt, und sie ist ein Listenhund – ihre Chancen, noch einen Lebensabend auf der Couch zu ergattern stehen also denkbar schlecht. Aber wir wollen die Hoffnung für unsere nette Wuchtbrumme absolut nicht aufgeben. Wenn Sie also in einem Land leben, in dem Hunde nicht nach ihrem Äußeren sortiert werden, Sie auf der Suche nach einer freundlichen Begleitung für Bummel durch die Nachbarschaft sind, wenn Sie wissen, dass ein Hund, der noch nie ein Leben im Haus kennenlernen durfte, etwas mehr Anlaufzeit braucht, und Sie geduldig, humorvoll und ebenso liebesbedürftig wie Mami sind, dann würden wir uns immens freuen, von Ihnen zu hören.
Mami ist noch lang keine Seniorin, sie ist gesund und lebensfroh, aktiv und sehr menschenbezogen, noch leidet sie im Tierheim nicht, aber bald wird sie eine Omi sein – und die heißen Sommer, die kalten Winter und den harten Beton nicht mehr so gut wegstecken können. Mit jedem Tag hinter Gittern schwinden ihre Chancen, noch gesehen zu werden. Also bitte, wenn Sie unserem liebenswerten Bollerköpfchen wegen unsinniger Gesetze kein Zuhause schenken können, dann teilen Sie doch ihr Profil – vielleicht kennt ja einer Ihrer Freunde jemanden, der jemanden kennt … und was wäre schöner als ein Happy End für Mami?!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.