Amarena möchte endlich in ihrem eigenen Körbchen schlafen??
Amarena wurde zusammen mit ihren Geschwistern und ihrer Mama von der Straße gerettet und lebte seit Herbst 2022 bis zu ihrer Ausreise auf eine Pflegestelle in 58135 Hagen im Januar 2025 im Tierheim unserer Tierschützerin Lumi in Borsa, Rumänien.
Die kuschelige Hündin ist vom Charakter her eher ruhig und liebt es, gestreichelt zu werden. Sie ist sehr freundlich zu Menschen, bei fremden Männern brauchst sie allerdings einen Moment, bis sie sich anfassen lässt. Mit Kindern ist Amarena vorsichtig, allerdings sollten diese in der neuen Familie aufgrund ihrer Größe mindestens 12 Jahre alt sein.
Anderen Hunden gegenüber verhält sich die hübsche Hündin sehr sozial. Sie ist bereits stubenrein und kann auch schon ein bis zwei Stunden alleine bleiben.
Amarena ist ein Herdenschutzhund-Mischling, deshalb suchen wir für sie Menschen mit Hundeerfahrung und welche, die sich bereits mit diesen Rassen auskennen und ein Haus oder einen Hof mit Garten besitzen. Sie ist im Tierheim aufgewachsen und hat somit nur wenig Umweltreize kennengelernt. Es wird also etwas Geduld erfordern, sie langsam an die große Welt zu gewöhnen. Auf ihrer Pflegestelle kommt sie aber bereits gut mit neuen Geräuschen und Situationen zurecht. Wenn es ihr zu viel wird, zieht sie sich gerne in ihre Box zurück.
Möchtest du Amarena auf ihrer Pflegestelle in Hagen besuchen und schauen, ob ihr zueinander passt?
Die wichtigsten Infos:
Amarena, weiblich, Juli 2022 geboren, ca. 55 cm groß, kommt aus Rumänien, kastriert, gechipt, geimpft, gegen Zecken und Flöhe behandelt, hat ein Sicherheitsgeschirr, einen negativen Mittelmeerkrankheitstest und einen blauen EU-Pass.
Dies ist unsere Einschätzung des aktuellen Verhaltens auf der Pflegestelle, wie sich der Hund aber zeigen und entwickeln wird, können wir nicht voraussagen. Wir können keine Garantie für zukünftige Verhaltensweisen oder den Gesundheitszustand im restlichen Leben geben.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.