ID-Nummer626456
Tierheim NameEin Herz für Streuner e.V.
RufnameSAMIRA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 8 Jahre
,
2 Monate
Farbebeige-weiß
im Tierheim seit01.01.2024
letzte Aktualisierung06.02.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Samira ist eine süße, kleine Hündin die jetzt liebevolle Menschen sucht, die sie in ihr Herz schließen und ihr ein abwechslungsreiches Rentnerleben bieten möchten.
Samira ist etwa 10 Jahre alt und 28 cm groß. Ihr weißblondes Fell ist zwar momentan noch etwas strubbelig. Ihr erstes Bad hat sie aber schon hinter sich. Nach einer fachmännischen Pflege und hochwertigem Futter wird es sicherlich bald in wunderschönen, weichen Locken um Samiras kleinen Körper fallen. Aus ihren schwarzen Knopfaugen schaut Samira interessiert und lebenslustig in die Kamera. Man sieht gleich, dass sie trotz ihres fortgeschrittenen Alters noch sehr unternehmungslustig ist und die Hoffnung auf ein gutes Leben in einer eigenen Familie noch lange nicht aufgegeben hat.
Die kleine Samira hat einen freundlichen, verschmusten Charakter. Sie liebt es, geknuddelt und liebkost zu werden, und verträgt sich gut mit anderen Hunden. Bei den Spaziergängen im Rudel ist sie gut dabei. Ihr Alter merkt man ihr kaum an.
Mit ihrer praktischen Größe passt die hübsche Hündin gut in jeden liebevollen Haushalt – Hauptsache sie wird geliebt und umsorgt. Und auch als Rentnerin lebt sie nach dem Motto „Man ist nur so alt, wie man sich fühlt“. Deshalb freut sie sich auf ein Leben mit ausgiebigen Schmuseeinheiten, altersgerechten Spaziergängen und vielen Hundebegegnungen.
Samira kann kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit einem EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause ziehen. Sie wird nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 325 Euro vermittelt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.