ID-Nummer626381
Tierheim NameTierschutzverein Familienanschluss-gesucht e.V.
RufnameRADE
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 3 Monate
Farbeschwarz-weiß
im Tierheim seit01.02.2025
letzte Aktualisierung22.02.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Name: 2 süße Hundebabys
Geschlecht: männlich / nicht kastriert
Rasse: Mischlinge
Geb.: 08.11.2024
Schulterhöhe: ca. 60cm
Aufenthaltsort: Spanien
Diese 2 süßen Wonneproppen sind Bodo und Rade. Beide Welpen sind männlich. Bodo und Rade wurden mit ihren Geschwistern auf einem Feld in Spanien aufgelesen und durften zum Glück sofort auf eine Pflegestelle ziehen wo sie seitdem liebevoll aufgezogen werden. Von dem Wurf suchen nur noch Bodo und Rade ein schönes Zuhause. Die Eltern der Welpen sind unbekannt, da beide aber schon ein ordentliches Gewicht (Rade 8kg und Bodo 5kg) auf die Waage bringen gehen wird davon aus das sie noch ein ganzes Stück wachsen werden. Wir schätzen das sie mindestens eine Schulterhöhe von ungefähr 60-65cm erreichen werden.
Da Welpen in der Anfangszeit viel Arbeit machen sollten ihre neue Menschen vor allem in den ersten Monaten viel Zeit für sie haben. Auch sollte sie später noch die Hundeschule besuchen dürfen, damit sie alles lernen dürfen was sie als richtige Familienhunde wissen müssen. Gerne darf es schön grössere Kinder in der neuen Familie geben, auch würden sich die Welpen über einen Hundekumpel zum spielen sehr freuen. In dem Alter können sich die Welpen auch noch problemlos an Katzen gewöhnen.
Wir wünschen uns ein Zuhause in ländlicher Umgebung für die Hundekinder. Aufgrund ihrer Größe solte ihr neues Zuhause nicht zu viele Treppen haben. Ein Garten zum toben und auch mal in der Sonne zu liegen wären natürlich perfekt.
Bei Interesse bitte im Vorfeld unseren Selbstauskunftsbogen ausfüllen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.